Hallo,
Gegen mich wurde im letzten JAhr Polizeilich ermittelt. Im Januar diesen JAhres wurden die Ermittlungen wegen Betruges eingestellt weil gegen mich kein verdacht mehr besteht. Im JAnur diesen JAhren habe ich das von der Staatsanwalschaft schriftlich bekommen. Huete jedoch erhalte ich ein schreiben von der polizei in der selben sache, das ich wegen betruges hinkommen soll um eine uassage zu machen . Jetzt meine frage wen die ermittlungen offiziell gegn mich eingestellt wurden warum soll ich da nochmals hin?.
Das ist halt deutsches Recht
Der Beschuldigte hat ein Recht auf Gehör. Dein geschilderter Fall tritt immer dann ein, wenn ein Beschuldigter noch nciht von der Polizei vernommen worden ist. Trotzdem kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren (aus verschiedensten Gründen) schon vorher einstellt. Dennoch muss man dir das Recht geben, dazu noch eine Aussage zu machen. Aus deiner Aussage könnten sich z. N. auch Hinweise auf einen anderen Täter o. ä. ergeben.
awema
Hallo,
entweder in einer Neuen Sache ( du wirst ja wohl wissen was du alles gemacht hast !) oder es haben sich neue Verdachtsmomente ergeben.
Wir sind hier nicht in Amerika / einmal Freispruch und allles ist vorbei
Gruß Marco
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