Naive Frage:
kommt es ganz normal bei Kunden vor wenn man als selbständiger IT-Dienstleister solche Aufwände wie Einarbeitung, Diskussionen/Meetings, Statusbericht als fakturierbare Kosten in die Rechnung stellt? Tipps?
Vielen dank!
Servus,
ja, es kommt in allen Ingenieurberufen vor, dass für derartige Leistungen ein Honorar vereinbart wird. In Frage kommt dabei die Abrechnung nach vereinbartem Tagessatz, nach einem Teil (z.B. 60%) des vereinbarten Tagessatzes oder eine Abrechnung über das vereinbarte Honorar für die Werkleistung hinaus zu einem festgelegten Tagessatz.
Wenn ein Honorar für die gesamte Werkleistung vereinbart ist, kommt es natürlich auch oft genug vor, dass die genannten Tätigkeiten als Teil der Werkleistung mit dem vereinbarten Honorar abgegolten sind und nicht separat in Rechnung gestellt werden können.
Moral: Was ein Dienstleister fakturieren kann, hängt davon ab, was er vorher mit seinem Auftraggeber vereinbat hat.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder