Ein Bekannter erzählte mir, er habe mit seinem großem Abschleppwagen ein Reh mit ca 60 kmh - 80 kmh angefahren. Am LKW sei kein Schaden entstanden. ( Kann ich mir nicht vorstellen ).
Das Reh sei tot gewesen und er musste den LKW nur abwaschen.
Deswegen hat er es nicht gemeldet, sondern das tote Reh mit Handschuhen von der Fahrbahn genommen und es in den Strassengraben gelegt.
Muß man den so etwas nicht trotzdem melden, auch wenn kein Schaden entstanden ist?
Ist der Tod des Rehs etwa kein Schaden?!
Natürlich muss der Unfall gemeldet werden. Allerdings sind solche Wildunfälle wohl sehr oft den Polizisten und zuständigen Forstbehörden ziemlich lästig, daher ist für einige (Berufs?!-) Fahrer die Versuchung einfach weiterzufahren sicher groß.
Welche Verstösse dem Fahrer vorzuwerfen sind wäre die große Frage:
Ich tippe mal auf unerlaubtes Entfernen als schwerwiegende Tat?!
Gibts weitere Konsequenzen, mit denen zu rechnen wäre?!
Natürlich muss der Unfall gemeldet werden.
Hi,
ja.
Allerdings sind
solche Wildunfälle wohl sehr oft den Polizisten und
zuständigen Forstbehörden ziemlich lästig, daher ist für
einige (Berufs?!-) Fahrer die Versuchung einfach
weiterzufahren sicher groß.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Ist doch mir egal ob es den lästig ist. Deswegen muss man dennoch melden.
Welche Verstösse dem Fahrer vorzuwerfen sind wäre die große
Frage:
Jo
Ich tippe mal auf unerlaubtes Entfernen als schwerwiegende
Tat?!
Falsch getippt, soll der Totenwache halten? Die Unfallstelle räumen und sichern, markieren, den Wildunfall melden reicht
Gibts weitere Konsequenzen, mit denen zu rechnen wäre?!
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Verstoß gegen das Landesjagtgesetz möglicherweise. Kenne die nicht alle ( Mut zur Lücke ).
Q-Gruß
Echt, man muss nicht aufs Eintreffen von Polizei oder Förster warten?! Dann erübrigt sich natürlich der Einwand.
Ich hab nur neulich irgendwo gelesen, bei einem Wildunfall hätte die Polizei sich nicht zuständig gesehen, und der zuständige Revierförster wollte nicht anrücken. Bei Schaden am Fahrzeug muss man wohl warten, damit der Unfall für die Versicherung aufgenommen wird.
Aber ein Wildunfall ist schon ein Verkehrsunfall, wenn man sich entfernt und nicht zeitnah meldet ist das schon Fahrerflucht, oder??
Grüße!
Bei Schaden am
Fahrzeug muss man wohl warten, damit der Unfall für die
Versicherung aufgenommen wird.
Hi,
da muss der Schaden schriftlich bestätigt werden, sonst zahlt die Versicherung nicht.
Aber ein Wildunfall ist schon ein Verkehrsunfall, wenn man
sich entfernt und nicht zeitnah meldet ist das schon
Fahrerflucht, oder??
Nein, bei einem Wildunfall gibt es keine Fahrerflucht. Den Grund kann ich selber nur vermuten.
Für Fahrerflucht gibt es einen Geschädigten und einen der geschädigt hat, sprich es gibt einen Sachschaden über einer Bagatellgrenze.
Wild gehört imho niemanden, folglich fehlt es an einem Geschädigten. Kein Geschädigter, kein Schaden, keine Unfallflucht.
Q-Gruß
gibt es in dem fall nicht sehr wohl einen geschädigten, bzw kann der unfallfahrer überhaupt beurteilen, ob es sich um wild lebende tiere handelt, oder um tiere, die in einem freigehäge ausgebrochen sind??
gehören wildlebende tiere nicht der brd??
hauptmann
gibt es in dem fall nicht sehr wohl einen geschädigten, bzw
Hi,
wie schon gesagt, es ist meine Auslegung. Solange das Wild lebt hat es keinen Eigentümer, kann es nicht weil es über Reviergrenzen hinweg wechselt. Erst wenn es „fertig für die Pfanne“ ist, sprich tot kann jemand Anspruch auf das Wild erheben. Nimmt jemand Wild mit, dann ist es Wilderei.
kann der unfallfahrer überhaupt beurteilen, ob es sich um wild
lebende tiere handelt, oder um tiere, die in einem freigehäge
ausgebrochen sind??
Fahrerflucht ist eine Vorsatztat, und das es sich um „Haustiere“ handelt, damit muss keiner rechnen.
gehören wildlebende tiere nicht der brd??
Imho nein. Würde auch problematisch wenn Tiere über die Landesgrenzen wechseln.
Q-Gruß
ok werde mir das mal so abspeichern…
ich denke, wenn nicht die pol informiert werden möchte, dann aber mindestens die untere forstbehörde.
hauptmann
Hi,
also ich hab mal losgegoogelt, um zu überprüfen, ob das noch stimmt, was ich damals 1850/51 in der Fahrschule gelernt habe. Und siehe da: http://www.die-auto-experten.de/blog/2007/09/25/rich… „In jedem Fall müssen Sie die Polizei verständigen.“
*wink*
Petzi