Liebe Community,
ein Freund (es ist wirklich ein Freund
gründet demnächst eine UG und finanziert dies größtenteils aus einem Förderdarlehen. Er muss jedoch zunächst die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit 1 Euro gründen und bekommt erst dann das Darlehen ausgezahlt. Nun möchte er natürlich nicht mit 1 EUR Stammkapital gründen, sondern dieses möglichst schnell aufstocken.
Frage 1: Wie geht er hier am besten vor?
Dadurch, dass er den Darlehensbetrag nun nicht vor Gründung erhält, sondern erst nach dieser, ist es natürlich nicht möglich, diesen Betrag in gesamter Höhe auf das Stammkapital anzurechnen. Die Dame vom Förderer meinte, nur aktivierbare Positionen können dies.
Frage 2: Was genau sind aktivierbare Postitionen in einer Bilanz. Alle Positionen des Anlagevermögens?
Frage 3: Könnt Ihr Beispiele für aktivierbare Positionen geben und zählen folgende dazu?
- Lizenzgebühr für alleiniges Vertriebsrecht
- Mietkaution
- Kaution, als Rücklage für Transportmehrkosten seitens des Lieferanten (z.B. bei Nichteinhaltung der Mindesbestellmenge)
- BGA
- Barvermögen
Letzteres irritiert mich am meisten, denn wenn ich eine GmbH gründe, muss ich ja bei Anmeldung im Handelsregister die Stammeinlage vorweisen (die auf das Konto eingezahlt wurde). Was ich danach mit den
25.000 Eur mache, bzw. ob ich diese ausschließlich für immaterielle Güter nutze, interessiert in dem Moment doch nicht.
Schon mal im Vorfeld vielen Dank für die Mühe und einen schönen Abend.