Was ist ausreichend für einen Anfangsverdacht?

Heute habe ich mal eine Frage an die geschätzte Forumsgemeinde.

Thema: Diebstahl

In einem Warenhaus fällt auf, dass hochwertige Ware, die im Wareneingang kontrolliert und eingebucht worden ist, nicht mehr auffindbar ist. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist die Ware gestohlen worden, als sie eine nicht zu bezeichnende Zeit unbeobachtet stand.

Reicht die Unterschrift der Person, die den Wareneingang mit ihrer Unterschrift quittiert hat aus, ihr den Diebstahl zu unterstellen, begründet dieser Umstand also bereits einen Anfangsverdacht?

Wenn nein, zählt diese Unterstellung als „Üble Nachrede“?

In konkreten Fall gehe ich zwar davon aus, dass die betr. Person de facto unschuldig ist, aber der soll hier mal keine Rolle spielen.

Hallo Ulli,

nein, dies alleine reicht so auf gar keinen Fall für einen Anfangsverdacht. Hinzu kommen müsste zumindest noch, dass außer dieser Person in der Zeit des Diebstahls (im normalen Geschehensablauf) niemand sonst Zugriff auf die Ware gehabt hat. Solange die Ware nach Abnahme für einen größeren Personenkreis zugänglich war, hätte es jeder sein können.

Alternativ wäre daran zu denken, dass andere Momente hinzu kommen würden, wie z.B. dass nur dieser Mitarbeiter die Gelegenheit gehabt hätte, die Ware auch ungesehen aus dem Gebäude zu bringen, etc. Die reine Unterschrift der Annahme reicht da aber noch lange nicht aus.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die nach den kriminalistischen Erfahrungen die Beteiligung des Betroffenen an einer verfolgbaren Straftat als möglich erscheinen.

Bei dem geschilderten Sachverhalt müsste wohl letztlich die Polizei / Staatsanwaltschaft klären, ob Umstände für einen Anfangsverdacht sprechen.

Sofern nur Mutmaßungen aufgrund von Tatsachen gegenüber der Polizei / Staatsanwaltschaft geäußert werden, kann man sich grds. auch nicht wegen Verleumdung bzw. anderer ehrverletzender Delikte strafbar machen, denn man wird i.D.R. berechtigte Interessen wahrnehmen und insoweit gerechtfertigt sein.

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Hallo,

In einem Warenhaus fällt auf, dass hochwertige Ware, die im
Wareneingang kontrolliert und eingebucht worden ist, nicht
mehr auffindbar ist. Mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit ist die Ware gestohlen worden, als sie eine
nicht zu bezeichnende Zeit unbeobachtet stand.

Reicht die Unterschrift der Person, die den Wareneingang mit
ihrer Unterschrift quittiert hat aus, ihr den Diebstahl zu
unterstellen, begründet dieser Umstand also bereits einen
Anfangsverdacht?

Nein, das Fehlen der Ware stellt auch keinen Anfangsverdacht dar. Sofern diese Frage nicht eine Pseudo-Konstruktion ist, weshalb soll der Lagerist in Verdacht kommen, wenn die Ware in einem unbeaufsichtigten Moment entwendet wurde. Da fehlt jede Logik. Unterstellen könnte man hier höchstens Beihilfe zum Diebstahl, was aber bedeutet, der der die Ware angenommen hat, hat sich absichtlich entfernt und eine weitere Person hat dann mit Kentnnis des Anderen Diebstahl begangen. In dieser These liegt dann aber ein anderer Widerspruch. Vorübergehend unbeaufsichtigt ist kein absichtliches Entfernen, um einem Dritten den Dienstahl zu ermöglichen.

Wenn nein, zählt diese Unterstellung als „Üble Nachrede“?

Ja, ausserdem ist hier eine Unterlassung möglich, die viel Geld kosten wird.

In konkreten Fall gehe ich zwar davon aus, dass die betr.
Person de facto unschuldig ist, aber der soll hier mal keine
Rolle spielen.

Sorry, wer einen Rechtstatbestand klären will oder hierzu einen Hinweis will, sollte keine derartigen abenteuerlichen Ideen entwickeln. Selbstverständlich - ich antworte - weil ich Dir einerseits aufzeigen will - welcher Widerspruch ohne Beweis ohnehin hier vorliegt - andererseits, dass man mit Verdacht gegen andere sehr vorsichtig umgehen sollte.

Gruss Günter

Danke für die Einlassung.

Aber …

Sorry, wer einen Rechtstatbestand klären will oder hierzu
einen Hinweis will, sollte keine derartigen abenteuerlichen
Ideen entwickeln. Selbstverständlich - ich antworte - weil ich
Dir einerseits aufzeigen will - welcher Widerspruch ohne
Beweis ohnehin hier vorliegt - andererseits, dass man mit
Verdacht gegen andere sehr vorsichtig umgehen sollte.

… es handelt sich um einen konkreten Fall. Die betroffene Person wurde vom Warenhausleiter verdächtigt und, zwar nur indirekt, beschuldigt. Einziger Grund hierfür war ihre Unterschrift auf den WE-Papieren. Eigentlich geht dies aus dem Posting auch hervor. Klingt das wirklich so unglaubwürdig? Die besten Stories schreibt halt immer noch das Leben.

Falls das noch ein Nachspiel hat, möchte ich wissen wie ich ihr beistehen kann.

Gruss
Ulli

Danke für die Einlassung.

Hi Ulli,

wenn ein Betriebsrat besteht Beschwerde. Ansonsten Beschwerde an die Geschäftsführung.

Aber …

Sorry, wer einen Rechtstatbestand klären will oder hierzu
einen Hinweis will, sollte keine derartigen abenteuerlichen
Ideen entwickeln. Selbstverständlich - ich antworte - weil ich
Dir einerseits aufzeigen will - welcher Widerspruch ohne
Beweis ohnehin hier vorliegt - andererseits, dass man mit
Verdacht gegen andere sehr vorsichtig umgehen sollte.

… es handelt sich um einen konkreten Fall. Die betroffene
Person wurde vom Warenhausleiter verdächtigt und, zwar nur
indirekt, beschuldigt. Einziger Grund hierfür war ihre
Unterschrift auf den WE-Papieren. Eigentlich geht dies aus dem
Posting auch hervor. Klingt das wirklich so unglaubwürdig?

Für mich ja. Denn wenn jemand etwas unterschreibt, was im Wareneingang vorhanden war, bedeutet dies doch nicht, wenn der Gegenstand später fehlt, dass der Arbeitnehmer, der die Ware angenommen hat, sie gestohlen hat.

Die

besten Stories schreibt halt immer noch das Leben.

Falls das noch ein Nachspiel hat, möchte ich wissen wie ich
ihr beistehen kann.

Es ist hier zu klären, wer sonst noch Zugang hatte. Und zwar auch, ob jemand durch eine 2. Türe ohne gesehen zu werden, in dne Raum konnte. Und woher konnte die Person kommen ? Dann ist auch zu prüfen, welches Verhältnis zwischen dem Warenhausleiter und dem Beschäftigten besteht ? Gibt es Spannungen, gab es welche ? Hat er als Vorgesetzter sogar mit der Kündigung gedroht wenn etwas vorfallen sollte ? Also mal nachdenken, was hinter der Sache oder wer dahinter stecken könnte. Ist Mobbing als Hintergrund auszuschliessen. ?

Gruss Günter

Tja …
Das ist der Punkt hier.

Für mich ja. Denn wenn jemand etwas unterschreibt, was im
Wareneingang vorhanden war, bedeutet dies doch nicht, wenn der
Gegenstand später fehlt, dass der Arbeitnehmer, der die Ware
angenommen hat, sie gestohlen hat.

Das ist eigentlich auch genau meine Meinung, die ich hier bestätigt oder eben widerlegt haben wollte. Es kann jeder gewesen sein, incl. Lieferanten …

der Kündigung gedroht wenn etwas vorfallen sollte ? Also mal
nachdenken, was hinter der Sache oder wer dahinter stecken
könnte. Ist Mobbing als Hintergrund auszuschliessen. ?

Mobbing schließe ich aus, ebenso Spannungen. Es spielt eigentlich für meine Frage und den Hintergrund keine Rolle, aber der WHL ist trotz seiner Erfahrung IMHO (ich kenne ihn flüchtig) noch „grün“, d.h. ich denke er hat einfach keine Ahnung wie er dem Problem „Mitarbeiterklau“ beikommen soll und hat sich hier verstiegen. Die betr. Person ist übrigens BR-Mitglied …

Danke nochmal!!!