Die Telekom wirbt: flatrate-surfen solange sie wollen!
Wie ist den die Rechtssprechung, wenn durch Technik Telekom
vorübergehend dsl nicht nutzbar ist, und man gezwungen
ist sich normal über ISDN einzuloggen (also mit 2,9 Ofg.) ?
Wenn dies eine Sammelklage ergeben würde, hätte die telekom
schlechte Karten oder?
Ne, als Grundlage nicht, aber als Hinweis (und der halt von vielen) auf irreführende Werbung, der der vielen darauf hereingefallenen in der Annahme mit 49,- ist „alles abgetan“
So schnell ist die telekom damit nicht aus „dem Schneider“
Gruß…
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Ne, als Grundlage nicht, aber als Hinweis (und der halt von
vielen) auf irreführende Werbung, der der vielen darauf
hereingefallenen in der Annahme mit 49,- ist „alles abgetan“
So schnell ist die telekom damit nicht aus „dem Schneider“
es gab in letzter zeit das eine oder andere urteil in bezug auf werbeversprechen, dass sinngemaess meinte: der konsument wuesste heutzutage, dass werbung oft uebertrieben ist und darf sich daher nicht nur auf werbeaussagen verlassen.
ich hab (leider?) noch kein dsl. drum kenn ich auch nicht die agb dazu. was steht denn da drin?
Ich habe DSL, habe mir die AGB aber nicht durchgelesen.
Ich glaub auch nicht, das ich die Telekom oder T-Online vor Gericht zerre, wenn irgendwas mal ausfällt.
roland
Ich glaub auch nicht, das ich die Telekom oder T-Online vor
Gericht zerre, wenn irgendwas mal ausfällt
… aber die lust darauf kann ich gut verstehen. kenne ich von verschiedensten dienstleistern, die ihre versprechen nicht halten. aber besser als klage ist nach meinen erfahrungen oft die gut geplante und durchgefuehrte reklamation. bringt doch oft gute ergebnisse (in der sache und emotional …)