Was ist bei der Markteinführung zu beachten?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin ich China auf ein Produkt gestoßen, dass ich sehr gerne in Deutschland vertreiben möchte. Es handelt sich um ein Kinderspielzeug.
Allerdings habe ich keine Ahnung davon, wie ich da vorgehen muss.

  1. Muss ich mein Produkt irgendwo in Deutschland anmelden?
  2. Muss ich das Produkt vorher prüfen lassen (CE-Kennzeichnung, TÜV)? Wo kann ich das machen?
  3. Muss ich vorher ein Unternehmen gründen/ Gewerbe anmelden, um die Produkte verkaufen zu können?
  4. Kann man eine Lizenz beantragen, die dazu führt, dass nur ich die Produkte in Deutschland einführen und vertreiben darf?
  5. Wer setzt letztendlich den Preis für die Ware fest? Nach welchen Kriterien wird dabei vorgegangen?

Über Antwort freue ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

Ihre Fragen sind wirklich sehr speziell, deswegen kann ich die meisten davon nicht 100% beantworten.

Aber ich denke Sie müssen sowohl das Produkt, da es aus China kommt, als auch ein Gewerbe anmelden. In Ihrem Fall würde sich dafür wahrscheinlich am ehesten eine Ich-AG oder GbR anbieten.

Produkte aus China, insbesondere SPielzeug, muss auf jedenfall geprüft werden. Ich denke, dass dafür der TÜV zuständig ist…

Den Preis können Sie im Prinzip selbst festsetzen, je nach dem, wie hoch der EInkaufspreis für Sie ist.

Ich hoffe ich konnte wenigstens ein wenig helfen. An Ihrer STelle würde ich mich eventuell mal an eine deutsche Handelskammer wenden. Die können Ihnen sicher die genauen rechtlichen Bestimmungen und Details nennen und Ihnen auch bei der Markteinführung helfen!

Mit freundlichen Grüßen

annaq

Hallo,

(zu 3.) grundsätzlich sollten Sie ab einem gewissen Umsatzvolumen schon ein Gewerbe anmelden. Indirekt geht es ja auch dabei um die Umsatzsteuer. Kleingewerbetreibende können sich eine Zeit lang von der Umsatzsteuer befreien lassen. Diese Aussage aber bitte mit aller Vorsicht betrachten. Wenn man die Kosten für den Steuerberater scheut, kann man sich auch Auskünfte bei dem zuständigen Finanzamt einholen. In der Regel helfen die auch.

(zu 4) Dieses Problem lässt sich über Alleinvertriebsrechte regeln. Das ist aber gekoppelt an Mindestumsatze und Mindestabnahmen. Bei Streitigkeiten sehe ich das Problem der Durchsetzung seiner Rechte, weil der Verkäufer in China sitzt.

(zu 5) Die Preise setzt grundsätzlich der Verkäufer fest. Neben Kostendeckung sollte man natürlich auch eine gewissen Gewinn einkalkulieren. Anfangs ist es natürlich schwer, die Kosten zu kalkulieren, da man nicht alle Sachverhalte so einplanen und berechnen kann, wie es notwendig wäre. Wenn der Käufer die Preise annmmt, dann hat es funktioniert. :smile:)

Meine Aussagen sind nicht gerade tief greifend, aber vielleicht hilft es im Ansatz weiter.

Evtl. finde ich noch etwas über den Außenhandel. Wir haben früher Produkte aus der Schweiz importiert, da muss ich mal ein wenig in alten Akten wühlen.

Viele Grüße

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin ich China auf ein Produkt gestoßen, dass ich sehr
gerne in Deutschland vertreiben möchte. Es handelt sich um ein
Kinderspielzeug.
Allerdings habe ich keine Ahnung davon, wie ich da vorgehen
muss.

  1. Muss ich mein Produkt irgendwo in Deutschland anmelden?

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Antwort: Immer! Setze dich mit dem Bundeswirtsch.ministerium in Verbindung und schildere deinen Fall so wie hier. Bitte um die Broschüre, die vom Bund heraus gegeben wird.===

  1. Muss ich das Produkt vorher prüfen lassen
    (CE-Kennzeichnung, TÜV)? Wo kann ich das machen?

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Antwort: Man kann (muss!)das Produkt schon in China prüfen lassen. Das ist nicht immer aussagefähig und zuverlässig. In jedem Falle stelle dort sicher dass die Chines.Zollbehörde die Ausfuhr schon für die nötigen Musterexemplare genehmigt.===

  1. Muss ich vorher ein Unternehmen gründen/ Gewerbe anmelden,
    um die Produkte verkaufen zu können?

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Antwort: NATÜRLICH ! Gehe zum Rathaus deiner Stadt (Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnis/-schein), da erhältst du Auskunft reichlich.===

  1. Kann man eine Lizenz beantragen, die dazu führt, dass nur
    ich die Produkte in Deutschland einführen und vertreiben darf?

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Antwort: Das musst du mit dem Produzenten regeln, ob der das will. Dann lass dir das bestätigen und wenn hier alle Prüfungen bestanden sind, kannst du einen gemeinsamen Exclusivvertrag machen. Erkundige dich bei der zust. Stelle beim Patentamt. Anfragen dauern daber dort sehr lange.===

  1. Wer setzt letztendlich den Preis für die Ware fest? Nach
    welchen Kriterien wird dabei vorgegangen?

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Antwort: Nicht jeder brandneue Artikel ist absolut preisabhängig, v.a. wenn er solitär da steht. Preisfindung erfordert eie Marktanalyse, sog. Testphasen, die dienen zur Preisfindung. Wenn dein EXCLUSIV Status gewährleistet ist, setze am besten einen Vetriebspartner ebenfalls unter Exclusivbedingungen ein.===

Über Antwort freue ich mich sehr.

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Nichts zu danken, gerne geschehen. ===

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

sorry, ich bin kein Marketing-Mensch und kann deshalb leider auf diese Fragen nicht antworten.

Gruß, AG