Partylaune auf öffentlichen Straßen - Schwarz-rot-golden gekleidete Fans in flaggengeschmückten hupenden Autokonvois legen die Straßen nun regelmäßig lahm. Das Fußballfieber verlagert sich zunehmend auf die Fahrbahn. Aber was ist bei einem WM-Autocorso überhaupt erlaubt und was nicht? Bei welchen Verstößen gegen das Straßenverkehrsrecht zieht auch der freundlichste Ordnungshüter die rote Karte?
Hallo Galileo Redaktion,
sehr spezielle Situation das Ganze…
Geschmückte Autos sind kein Problem, da man sein Fahrzeug (ohne Änderungen am eigentlichen Fahrzeug vorzunehmen) frei gestalten kann. Natürlich nur im gesetzlichen Rahmen (also keine sexistischen, rassistischen etc. Inhalte). Anders ist das beim Hupen. Die Hupe ist ein Warnzeichen für Gefahren oder (was die Wenigsten wissen) beim Überholvorgang. Exzessives Hupen gilt als Umweltbelästigung (in Form von Lärmbelästigung) und ist eigentlich eine Ordnungswidrigkeit (§30 StVO). Natürlich ist das Hupen des Einzelnen keine Lärmbelästigung, wenn sowieso 100 andere hupen. Alles in Allem ist das eine Ermessenssache der Polizei vor Ort. Gerade zu Zeiten von WM und co sind die Beamten dort natürlich sehr kulant. Wenn der Corso zu lange dauert, sind die Polizisten natürlich angehalten, für Ruhe zu sorgen, was sie i.d.R. auch tun. Ein weiteres Thema ist das Lahmlegen der Straßen. Schon §1 der StVO besagt, dass keine vermeidbare Behinderung des Verkehrs auftreten darf. Auch das liegt im Ermessen der Polizei, in wie weit hiergegen vorgegangen werden muss (z.B. bei wichtigen Zubringern etc.).
Zusammenfassend kann man sagen, dass es in Deutschland zum Glück doch nicht alles so steif und ernst von Statten geht, wie viele behaupten.
Gruß,
Tim
Liebes Galileo Team,
STVO §16 besagt, dass die Hupe ausschließlich dafür hergenommen werden darf, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Die Hupe darf nicht, so wie es derzeit der Fall ist, für ein Auto Corso hergenommen werden. Hierfür fällt ein Bußgeld in Höhe von 10€ an. Für folgende Fälle darf die Hupe also nicht verwendet werden:
- Aufwecken eines Auto Fahrers, der bei der roten Ampel eingeschlafen ist.
- Aufmerksammachen oder Beschwerde, dass sich ein Verkehrsteilnehmer falsch verhalten hat
- Zum Vertreiben der „Bösen Geister“ im Geleitzug eines neu vermählten Ehepaares
- Zum Grüßen von Bekannten oder Freunden an der Straße
- Hupkonzert nach sportlichem Erfolg der Lieblingsmannschaft
Andernfalls fällt ein Bußgeld in Höhe von 10€ an. Im Falle der WM, sieht das die Polizei derzeit aber ein bisschen anders. Die WM betrifft ganz Deutschland und nicht eben mal nur eine Mannschaft aus einer Stadt oder einem Dorf. Somit betrachtet die Polizei das Ganze aus einem anderen Blickwinkel. Sollte es allerdings vorkommen, dass die Straßen dadurch gesperrt werden, weil kaum einer weiter fährt, alles absperren oder ähnliches, schreitet die Polizei natürlich ein. Das heißt also, dass die Polizei dafür sorgt, dass alles so von statten geht, dass niemand im Verkehr verhindert wird. So erlaubt es die Polizei also auch einmal, ein bisschen für das eigene Land zu hupen, so lange niemand verhindert wird.
Liebe Grüße
André
Partylaune auf öffentlichen Straßen - Schwarz-rot-golden
gekleidete Fans in flaggengeschmückten hupenden Autokonvois
Hallo!
Hundertprozentig kann ich dir diese Frage auch nicht beantworten.Aber wenn die gültige Straßenverkehrsvorschrift eingehalten wird wie:Sicherheitsgurte angelegt, Fahrzeughöhe und Breite,der Fahrer freie Sicht hat und die Spiegel nicht verdeckt sind könnte eigentlich keiner was sagen.
Gruß aus Essen !!!
Die Polizei hat einen „Ermessensspielraum“. Den legt jeder Beamte für sich aus wie er will. Der eine hat nichts dagegen das keiner im Auto angeschnallt ist, der andere schreibt jedem ein Ticket. Bei Ordnungswidrigkeiten gilt das „Opportunitätsprinzip“ (engl.: Opportunity - (Wahl-) Möglichkeit). Der Beamte kann hier eigentständig entscheiden ob und was er bestraft, aber nicht wie. Dafür gibt es den Bußgeldkatalog. Bei Straftaten gilt das „Legalitätsprinzip“. Der Beamte hat hier keine Wahl und muss einschreiten und eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft schicken. Die entscheidet dann wie’s weiter geht.
Bei einem feiernden Autokorso geht man erstmal grundsätzlich von einer Ordnungswidrigkeit aus. Zur Straftat wird das ganze erst, wenn andere verletzt werden (einer fällt vom Dach: Fahrlässige KV n. §229 StGB).
erlaubt ist was die Poloizei erlaubt.
Cha Cha Bings
Alles was nicht den Gesetzen und (Ver-)Ordnungen widerspricht und die Rechte anderer nicht verletzt. Vor allem StVO, StVZO, StVG, StGB.
zur Antwort habe ich keine (Party)laune