Hallo,
gesundheitliche Einschränkungen könnten bei mir in absehbarer Zeit eventuell zu einer Berufunfähigkeit führen. Wie kann ich die Geschichte in die richtigen Bahnen lenken? Was muß ich wann welchen Intituitonen melden, um mögliche Nachteile zu minimieren? Oder was darf ich im Vorfeld auf gar keinen Fall machen? Mit wem muß ich so etwas am besten in die Wege leiten?
Viele Fragen und ein komplexes Feld dazu. Aber ich hoffe ich bekomme schonmal wichtige Anfangsinformationen.
Vielen Dank
peeer
am besten zu einem Arzt gehen, der feststellen kann,
ob Sie ihren Beruf noch ausüben können, die sollte zu mehr als 50 % nicht mehr der Fall sein, dann können Sie die BU beantragen.
In der Regel beginnt die Berufsunfähigkeit mit einer Krankschreibung aus der Sie nicht mehr in den Beruf zurückkehren.
Ralph Bleister
Hallo,
wie genau da zu verfahren ist kann ich leider auch nicht sagen.
Aber wenn es um gesetzl. Vers. handelt dann würde ich dort vorab ne Anfrage starten wie es funktionieren sollte…
Mfg
Da gibt es „nur“ zwei Aspekte: die gesetzliche Absicherung und eine mögliche private Absicherung. Bei der gesetzlichen Absicherung können Sie sich mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen. Die haben in vielen Städten ein Büro und geben dort auch Formulare zur Beantragung raus. Allerdings spielt jetzt wieder eine Rolle, wie alt, Angestellt, Beamter, Selbständiger… Gut ist zwar, wenn man bereits ein ärztliches Attest mitsendet, allerdings schicken die einen sowieso in vielen Fällen nochmal zum Amtsarzt. Daher hat man auch kaum Einflußmöglichkeiten. Bei der privaten Absicherung über betriebliche Altersvorsorge, Rürup- oder private BU-Verträge steht in den Bedingungen oft drin, was zu beachten ist: Antrag stellen bei der Versicherung, Unterlagen zu Gebrechen, Ausbwirkungen und Grad der BU einreichen und dann abwarten. Was man dort beachten sollte, hängt sehr an den BU-Bedingungen, die bei Ihnen bestehen. Dort sind also Anbieter und Abschlußjahr zu beachten, um sich auf den Ablauf vorbereiten bzw. den Ablauf beschleunigen zu können.
Hallo Peeer,
das ist ein ernstes Thema, was Sie betrifft! Ich hoffe, Sie haben schon für den Ernstfall eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen!
Tritt die Berufsunfähigkeit ein, sind Sie beweispflichtig. Das heißt, Sie müssen dem Versicherer belegen, daß Sie weder Ihren bisher ausgeübten Beruf verrichten können noch eine Tätigkeit, die Ihrer Ausbildung und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Dieser Nachweis kann durch ein ärztliches Zeugnis erbracht werden. Je nach den vereinbarten Bedingungen genügt das Gutachten eines Facharztes, es kann aber auch vereinbart sein, daß die Gesellschaft den Arzt benennt. Gutachten wirklich neutraler Fachärzte sind wohl vozuziehen. Erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen muß die Gesellschaft die Berufsunfähigkeit anerkennen.
Je nach Bedingungswerk ist eine Umschulung zuzumuten, aber erhebliche Gehaltseinbußen müssen Sie nicht hinnehmen.
Im Streitfall hohes Kostenrisiko, deshalb auf Bedingungen achten!
In der Praxis kommt es bei der Anerkennung der Berufsunfähigkeit häufig zu Meinungsunterschieden zwischen dem Versicherer und dem VN. Im Streitfall, der nicht vor den Sozial- sondern vor den ordentlichen Gerichten auszufechten ist, ergeben sich hohe Streitwerte und damit ein hohes Kostenrisiko. Rechtzeitig abgeschlossener Rechtsschutz kann nicht schaden.
Auch bei der BU gibt es deutliche Bedingungs- und Beitragsunterschiede. Achten Sie deshalb nicht nur auf die Beiträge, sondern auch auf kundenfreundliche Bedingungen.
Man sollte erst das maximale Dauer des Krankengeldes ausnützen und danach die Berufsunfähigkeit beantragen!
Zuständig für Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente ist die jeweilige Rentenversicherung entweder die LVA des jeweiligen Bundeslandes oder die BfA Berlin. Jeweils zunächst aber die Rentenversicherung an die man zuletzt Beiträge gezahlt hat. Der Antrag kann bei den Kreis- und Gemeindeverwaltungen als sogenanntes Versicherungsamt gestellt werden und wird dann weitergeleitet.
Für die Antragstellung ist es nicht notwendig, dass bereits ein entsprechendes Formular ausgefüllt wird, jedoch für die spätere
Weiterbearbeitung. Zur Beschleunigung der Bearbeitung empfiehlt es sich, bereits bei der Antragstellung umfassende ärztl. Atteste - soweit
vorhanden - beizufügen.
Nur auf Antrag des Rentenempfängers wird eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente in ein vorzeitiges Altersruhegeld nach Vollendung des sechzigsten Lebensjahres umgerechnet.
Ansonsten erfolgt die Umwandlung von Amts wegen mit Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres.
Betroffenen, welche vor der Erkrankung eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben, steht Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe zu, auch wenn aufgrund einer Krankheit keine Arbeitsaufnahme möglich ist. Voraussetzung des Bezugs von Leistungen des Arbeitsamtes ist jedoch in diesem Fall, dass - innerhalb eines Monats nach Beantragung von Leistungen des Arbeitsamts - bei der zuständigen Rentenversicherung Antrag auf Rente gestellt wird. Solange dem Rentenantrag nicht entsprochen wird, muss das Arbeitsamt trotz Krankheit Leistungen erbringen. Insbesondere auch dann, wenn der Bezug des Krankengeldes erschöpft ist und man vom Arbeitgeber keinen Lohn erhält und auch noch nicht gekündigt ist.
Fazit: Es ist völlig richtig, dass Sie sich jetzt schon schlau machen für den Fall der Fälle!
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einstweilen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Reuschel Jürgen
Debeka VVaG
Hallo,
- Info über die Definition der BU entsprechend des Tarifs. Bei einigen Gesellschaften ist man nach 6 Monaten AU (Arbeitsunfähigkeit: stellt der Arzt fest) schon BU. Wie sieht es mit Verweisungsklauseln aus usw.
- Sofortige Schadensmeldung. Die Versicherung wird dann prüfen und Unterlagen vom Arzt anfordern, ggf. Untersuchungen fordern (völlig normal) - den Vermittler mit ins Boot nehmen
- Je nach Tarif wird auch geleistet, wenn der Job weiter ausgeübt wird, aber das Einkommen auf Grund der Einschränkungen z.B. auf 60% fällt.
Jeder BU-Fall ist individuell. Es gibt einige allgemeingültige Verfahrensweisen, aber halt auch interne Anweisungen. Einfach mal auf www.individualvereinbarung.de schauen.
Kann eventuell noch eingebunden werden - Vermittler fragen!
Mfg,
JOS
Hallo Peeer,
zunächst ist zu hoffen, dass es dir vielleicht wieder besser geht.
Falls sich eine BU abzeichnet, solltest Du einige Dinge beachten:
- Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die Versicherungssachen abdeckt, dabei 3monatige Wartezeit beachten.
- Notizen und Belege über den Arbeitsalltag zu „gesunden Zeiten“ sichern.
- Einen kompetenten Arzt/Gutachter finden.
- Einen Berater hinzuziehen, der qualifiziert und auf deiner Seite ist. Das kann ein spezialisierter Makler oder ein Versicherungsfachanwalt sein, keinesfalls ein Vertreter der Versicherung!
was darf ich im Vorfeld auf gar keinen Fall machen?
Selbst und ohne fachliche Unterstützung Formulare des Versicherers ausfüllen oder gar unterschreiben. Das kann furchtbar schiefgehen.
Viele Grüße und alles Gute
oscar.
hallo oscar,
schönen dank für deine antwort. die hatte doch mal substanz.aber kannst du mir auch tipps geben was zu tun/unterlassen ist wenn ich keine BU- Versicherung habe?
das ist nämlich der fall.
grüße
peeer
Hallo Peeer,
das ist ja wenig erfreulich. Es dürfte dann auch äußerst schwierig sein, noch einen Vertrag zu bekommen. Bestehende Beschwerden müßtest Du selbst dann im Antrag angeben, wenn sie noch nirgends aktenkundig sind.
Ich bin Versicherungsmakler und kann dir sachkundig nur zu privaten Versicherungen Rat geben. Wenn Du vor dem Stichtag (1961) geboren bist, gäbe es noch eine Leistung von der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gibt es andere Experten im Forum.
Viele Grüße und alles Gute
oscar.
Hallo Peeer,
immer bei der Wahrheit bleiben - Punkt 1
Ausserdem: Wo willst Du die Ansprüche geltend machen? Privat oder gesetzlicher Versicherer?
pe stzurm
Das sind sehr komplexe Fragen zu einem ohnehin komplexen Thema. Alle Eventualitäten schriftlich zu berücksichtigen wäre sehr umfangreich und zeitraubend. Ich empfehle ein Telefonat oder persönliches Gespräch. Sie erreichen mich über diese Mail-Adresse webgoldies(at)yahoo.de.