FragenSie den Hausmeister, ober auchReparaturen macht!
Diese Arbeiten darf der Vermieter nicht weitergeben. Fragen Sie unter Zeugen und schreiben dem Vermieter, er möchte die Reparaturzeiten von den Hausmeisterkosten abziehen, eine neue Abrechungerstellen und bis dahin zahlen Sie nur 50% der Hausmaeisterkosten, bis nachgewiesen ist, was Hausmeisterarbeiten sind und was Reparaturarbeiten. VorGericht kannder Hausmeister dann ja aussagen, wieviel der Zeit er für Reparaturen aufwendet und für Mülleimer tragen etc.
Im Mietvertrag muss drinstehen, was alles an NK abgerechnet wird (steht nichts drin, darf auch nichts abgerechent werden. Es gibt eine Reihe zulässiger NK, die der Vermieter abrechnen darf (aber nur, wenn das auch in Ihrem Vertragsteht!!! ) Was das ist, sieh Internet, dort sind viele Seiten, die sagen,was erlaubt ist. Inder Miete sind üblicher Weise die Hausmeisterkosten (Schnne fegen, Mülleimer raustragen, Hof fegen… Treppenhaus wischen…) nie drin, nur inden NK!!!