Was ist bei einer Nebenkosten abrechnung erlaubt?

Schon zum zweiten mal bekommen wir so eine Abrechnung in Höhe von Ca. 900 Euro.
Wir haben aber nur eine 1-Zimmer Wohnung und bezahlen schon 295€ Monatlich.
In der abrechnung steht was von Hausmeister kosten, stecken diese kosten nicht schon in der Monatsmiete mit drin?
Noch werden Stromkosten berechnet, obwohl ich die an die Städische Werke separat bezahle.

Ist das in rechter Ordnung

Halllo,
was Sie schreiben klingt reichlich dubios. Sie bezahlen 295,00 monatlich, aber doch wahrscheinlich Miete und nicht Nebenkostenvorauszahlung?
Bitte lesen Sie genau Ihren Mietvertrag, dort muss ganz genau aufgelistet sein, was Ihr Vermieter als Nebenkosten an Sie weiterberechnen darf.
Wenn Sie Strom schon extra bezahlen, kann Ihr Vemrieter z.B. nur den für die Hausbeleuchtung anfallenden, sogenannten „Haus- oder Allgemeinstrom“ anteilig an Sie weiterberechnen.
Also lesen Sie genau nach und lassen Sie sich eventuell die Nebenkostenabrehcnung erklären und prüfen Sie genau die Belege, das ist Ihr gutes Recht.
Gruß, Zita

FragenSie den Hausmeister, ober auchReparaturen macht!

Diese Arbeiten darf der Vermieter nicht weitergeben. Fragen Sie unter Zeugen und schreiben dem Vermieter, er möchte die Reparaturzeiten von den Hausmeisterkosten abziehen, eine neue Abrechungerstellen und bis dahin zahlen Sie nur 50% der Hausmaeisterkosten, bis nachgewiesen ist, was Hausmeisterarbeiten sind und was Reparaturarbeiten. VorGericht kannder Hausmeister dann ja aussagen, wieviel der Zeit er für Reparaturen aufwendet und für Mülleimer tragen etc.

Im Mietvertrag muss drinstehen, was alles an NK abgerechnet wird (steht nichts drin, darf auch nichts abgerechent werden. Es gibt eine Reihe zulässiger NK, die der Vermieter abrechnen darf (aber nur, wenn das auch in Ihrem Vertragsteht!!! ) Was das ist, sieh Internet, dort sind viele Seiten, die sagen,was erlaubt ist. Inder Miete sind üblicher Weise die Hausmeisterkosten (Schnne fegen, Mülleimer raustragen, Hof fegen… Treppenhaus wischen…) nie drin, nur inden NK!!!

Hallo vikden,

ich kann Ihnen folgende Hinweise geben:

  1. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag hinsichtlich der Nebenkostenvorauszahlung.
    Wenn die Vorauszahlungen hoch sind, dann kann die Nachzahlung nicht so hoch ausfallen, wie jetzt gefordert.
    Sind die Vorauszahlungen niedrig, dann kann die Nachforderung berechtigt sein, in dem Fall sollten Sie die Vorauszahlungen angemessen erhöhen.
  2. Hausmeisterkosten sind Nebenkosten (auch Betriebskosten genannt) und werden nicht mit der Miete (Nettokaltmiete), sondern in mit den Nebenkosten bezahlt.
    Wenn Sie Zweifel an der Höhe der Nachforderung oder der Nebenkosten allgemein haben, dann lassen Sie sich die Abrechnung vom Vermieter erklären und die Abrechnungsunterlagen vorlegen (die muß er auf Verlangen vorlegen). Der Vermieter muß die Nebenkosten beweisen !!
  3. Sie haben sicher einen Vertrag mit einem Stromanbieter der mit Ihnen direkt abrechnet.
    In den Betriebskosten sind aber Stromkosten für den Allgemeinstrom enthalten. Das sind z. B. Kosten für Treppenhaus- und Außenlicht, Gartengerätenutzung etc.
  4. Prüfen Sie bei der Abrechnung auch, ob Ihr Anteil an den Nebenkosten entsprechend Ihrer Wohnungsgröße richtig berechnet wurde.

Ich hoffe, ich konnte helfen und bin offen für weitere Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo,dazu müsste ich wissen,was für nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt sind,denn in den 295,-sind sicher NK enthalten. Dazu gehört z.B. Kosten für Müllabfuhr,Wasser+Gebühren für den Zähler,Strassenreinigung usw.-und vll.auch Kosten für den hausmeister. Die Nebenkosten müssen doch alle im Mietvertrag aufgeführt sein-schaut mal dort rein…Die Kosten für Strom können höchstens für Allgemeinstrom sein…das hiesse,für das Licht im Treppenhaus,Keller oder Aussenbeleuchtung.Wenn ihr in einem Mehrfamilienhaus wohnt muss der Vermieter euch bei der nebenkostenabrechnung die Gesamtsumme aufführen u.daneben steht,welchen Anteil ihr davon zu zahlen habt. Allerdings scheinen mir 900,-zusätzliche NK recht viel für eine EIN-Zimmer Wohnung-deshalb rate ich euch,mit dem Mietvertrag und der Nebenk.Abrechnung zu einer verbraucherzentrale oder einem Anwalt zu gehen,um die rechtmässigkeit der Forderungen überprüfen zu lassen. Viel Glück dabei u.ales Gute.Vll.teilt ihr mir mit,wie die Sache ausgeht…

Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung ist ok, bzw. nicht in der Miete drin.

Aber 3850 Euro für eine 1 Zimmer Wohnung jährich ist der Hammer, dies ist echt happig.

Prüfe mal die Belege

VG Alex

Hallo!
In einer Nebenkostenabrechnung dürfen all´die Kosten eingebracht werden, die vorher schriftlich im Mietvertrag festgelegt wurden. Hausmeister wäre z.B. ein möglicher Umlagefaktor, aber nur wenn dies bereits im Mietvertrag vereinbart wurde. Beim aufgeführten Strom wird es sich um Flur-+ Hausbeleuchtung handeln, die umlagefähig ist, wenn es im Mietvertrag steht.
Sie haben ein Recht auf Einsicht aller Belege die in der Nebenkostenabrechnung vorkommen. Fordern sie Ihren Vermieter schriftlich zur Einsicht auf und legen sie vorsichtshalber Widerspruch gegen die Abrechnung ein.
L.G. Jihet