Was ist bei einer Übernahme einer GmbH zu beachten

Guten Tag,

meine Chefin hat mir nach 6 Jahren die Übernahme ihres Restaurants (GmbH und CoKg) mit 6 Angestellten zum Kauf angeboten. Der Laden hat noch Aussenstände von ca. 10000 €. Ansonsten läuft der Laden gut bis sehr gut. Preis ist 55000 € und sehr akzeptabel.
Muß ich die Aussenstände mit übernehmen oder gar die Angestellten?
Vielen dank für zahlreiche Tipps und Infos!!!
Ansonsten frohe Feiertage!

Hallo oingomann,

Es gibt zwei Wege:

(1) Du übernimmst die Anteile an der Firma

Alles bleibt wie es ist. Vermögenswerte und Schulden der Firma sind nun alle Dir. Arbeitsverhältnisse natürlich auch. Dies ist der einfachste Weg, weil die Firma einfach weiterläuft und alle Verträge weiterhin gelten. Aber es gibt das Risiko dass die Firma mehr Verbindlichkeiten hat oder weniger Vermögen hat als Dir kommuniziert wird. Deshalb baut man beim Kauf einer Firma (Kauf deren Anteile) in der Regel gerne eine Haftungserklärung des Verkaüfers ein so dass dieser für alle nicht der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten oder für falsch ausgewiesene Vermögenswerte weiterhin persönlich haftet (meist mit Frist von 2…3…5 Jahren). Wenn also irgendwelche üblen Überraschungen kommen kannst Du auf den Verkäufer noch zurückgreifen.

(2) Du gründest Deine eigene Firma und übernimmst den Betrieb sowie Vermögenswerte

Deine eigene „frische“ Firma ist unbelastet, das Risiko aus (1) gibt es hier nicht. Nun kauft diese neue Firma Vermögenswerte (z.B. Einrichtung) und zahlt eine Summe für immaterielle Werte (Kundschaft, Name). Hier gibt es aber mehr Aufwand und Fallstricke. Verträge (z.b. mit Vermieter und Lieferanten) können nicht automatisch übernommen werden und Du musst diese alle neu aushandeln und auf die neue Firma abschliessen. Das birgt Risiken weil Du nicht weisst ob alle Vertragspartner mitspielen werden. Klar ist dass arbeitsrechtlich hier §613a vorliegt (Stichwort: Betriebsübergang, haariges Thema!) wenn Du den Laden am gleichen Ort, mit zumindest ähnlichem Konzept weiterführst. Das heisst das Deine Arbeitsverhältnisse automatisch (mit dem Betrieb) auf Deine neue Firma übergehen. Dabei ist es irrelevant dass Du ein „Kleinbetrieb“ bist (10 oder weniger Mitarbeiter) - jeder der Mitarbeiter kann sich auf §613a berufen. Aber - da Du ein Kleinbetrieb bist gilt das KÜndigungsschutzgesetz (KSchG) bei Dir nicht und Du kannst Mitarbeiter betriebsbedingt kündigen. Oder - Deine Chefin kündigt die MA die Du nicht übernehmen willst schon vor dem Übergang.

So sieht das aus. Beides ist machbar, welchen Weg man geht hängt von der konkreten Situation ab. Ich wünsche Dir viel Erfolg!!

Gruss aus Bangalore, Frank

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
üblicherweise werden Aussenstände mit dem KP € 55tsnd. verrechnet, d.h. KP minus € 10tsnd = KP € 45tsnd.
Allerdings lassen sich in der Rechtsform GmbH & Co.KG sämtliche Details individuell vereinbaren.
Ich nehme an, dass die KG Eigentümer ist und die GmbH hält den Pacht/Mietvertrag als Geschäftsführer.
Es kommt auch darauf an, wie die Aussenstände sich definieren; ‚Lieferantenrechnungen‘ - ‚Mietrückstände‘
usw. - dies müßte geklärt sein.
Auch müßte klar definiert sein ob die € 55.000,- reine Kundenablöse sind oder ob ein dinglicher Wert gegenüber steht.

Ansonsten wäre zu empfehlen, dass Sie den KP leisten und Sie die Rechte und Pflichten der GmbH & Co.KG übernehmen. - Sicherlich ist es auch möglich nur die GmbH zu übernehmen.
Ich gehe davon aus, dass die Angestellten einen Vertrag mit der GmbH haben. - Sie sind nicht verpflichtet den Personalstamm zu übernehmen; - aber Personal brauchen Sie ohnehin.
Sie müßten andernfalls den Personalstamm im Wege der üblichen Kündigungsgesetze regeln.

Sollten Sie eine Geschäftserweiterung (Expanson/Filialen) planen, wäre die Rechtsform der bestehenden ‚GmbH & Co.KG‘ in Fragen der Kapitalbeschaffung, sicherlich die geeignete Rechtsform. - Diese Rechtsform hätte auch den Vorteil, dass später Beteiligungs- oder Investkapital über den Weg einer anzuhängenden ‚Kommanditgesellschaft auf Aktien‘- diese wäre dann eine ‚GmbH & Co.KGaA‘ generiert werden kann ohne dass Bankkredite eingesetzt
wewrden müßte. Die GmbH würde in diesem Fall weiterhin das Sagen haben bzw. demnach die Geschäftsführung inne haben.

Sollten Sie mal irgendwann an dieser Konstruktion Interesse haben stehe ich Ihnen weiterhin über meine eMail-Adresse [email protected] zur Verfügung.
Mein Know How stelle ich in jeder Planungsphase kostenlos zur Verfügung.

Mit frdl. Grüßen
Fritz Leo-Lemke
Hans-Jakjob-Str. 115
81825 München

Guten Tag,

rufen Sie mich einfach an das wir es besprächen können somit geht es fiel schneller mein Telefon: 0711-28048978 oder 0170-7724002

Mit freundlichen Grüßen

Viktor Straßheim