Liebe/-r Experte/-in,
wir sind wegen Eigenbedarf gekündigt worden und haben mittlerweile eine neue Wohnung in Aussicht. Nachteil für uns: die Vermieter wollen die 3ZKB zusammen mit einem Zimmer im Keller (plus WC gegenüber) vermieten. Für uns wäre es als zusätzliche Stellfläche/Gästeraum ebenfalls interessant, aber die Gesamtmiete dann zu teuer. Ich könnte mir vorstellen, langfristig darin selbständig zu arbeiten (mit Massagen, Farbtherapie), aber bis ich mal damit Geld verdiene, wird es noch dauern. Die Überlegung ist nun: entweder unterzuvermieten, evtl. als Büro oder Lagerraum (für einen Wohnraum ist es wegen fehlender Dusche nicht ideal) oder es als Behandlungsraum mit jemanden zu teilen. Macht es einen Unterschied, ob darin z.B. ein Student wohnt oder ein Heilpraktiker/Kosmetikerin arbeitet? Ob wir es komplett untervermieten oder nur tage/stundenweise, evtl. auch an verschiedene Leute? Benötigen wir eine spezielle (Rechtschutz-)Versicherung?
Jemand meinte, wir dürften den Raum selbst nicht mehr nutzen, wenn er untervermietet wäre. Es gibt doch aber Viele, die sich einen Raum teilen (für Kurse, Vorträge, Behandlungen)…wird das dann einfach nur anders benannt?
Lange Rede, kurzer Sinn: reicht es aus, wenn die Vermieter einfach zustimmen (so in etwa: wir gestatten Fam. X das Souterain-Zimmer bei Bedarf unterzuvermieten)?
Herzlichen Dank im Voraus! Stefanie
