Bin auf folgenden Passus gestoßen.
Alle Umsätze " abzüglich der Umsätze aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens." Was sind diese Wirtsch.g. und Anl.verm? Heißt das Umsatz minus aller Aufwendungskosten?
Welche Möglichkeit besteht eigentlich einerseits einen „befreiten“ und einen „pflichtigen“ Service zugleich laufen zu lassen?
Reicht getrennte Buchführung? 2 getrennte „Unternehmen“? Oder 2 getrennte Steuernummern?
Hallo,
Ihre Fragen würden eine so umfangreiche Beantwortung erfordern, dass sie den Rahmen dieses Portales eindeutig sprengen.
Ich erlaube mir allerdings den Hinweis wegen Ihrer völligen Unkenntnis in Steuerfragen: Bitte sprechen Sie unbedingt -und in eigenem Interesse- mit einem Steuerberater!
Sie benötigen nicht nur Erläuterungen der Begriffe, Sie brauchen eine echte Beratung - und das geht auf diesem Weg nicht.
Bitte um Verständnis!
Achim Brueser
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Hallo,
Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter)eines Unternehmens, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Es umfasst alle Vermögensteile, die zum Aufbau und zur Ausstattung eines Betriebes nötig und langfristig im Unternehmen gebunden sind. Die Entwicklung des Anlagevermögens, z.B. Veräußerungen oder Abschreibungen, werden nicht im Umsatz oder Aufwand gebucht, sondern müssen im Jahresabschluss (Abschlussbilanz) als Minderung angegeben werden.
Zu den befreiten oder pflichtigen Services kann ich leider nichts sagen.
Gruß Marion
hallo auge:
http://de.wikipedia.org/wiki/Anlageverm%C3%B6gen
nein.
nein. zwei getrennte unternehmen. zwei buchführungen. zwei steuernummern. es handelt sich ja um zwei verschiedene unternehmungen.
jan schaarschmidt
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Hallo!
au weia! - Da mußt noch einiges „lernen“. Vielleicht ist es jetzt schwierig, das alles hier zu erklären.
Aber zuerst mal zu deiner ersten Frage:
Ein „Wirtschaftsgut“ ist jeder Gegenstand, den man verkaufen kann, z. B. ein Tisch, Stuhl, Schrank, Pkw, etc. - Solche Gegenstände, wenn Du sie für deinen Betrieb kaufst, befinden sich dann im sogenannten „Anlagevermögen“. Deshalb heißt es dann „Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens“.
Wenn Du jetzt aber mit Stühlen und Tischen handelst, quasi Stühle einkaufst, um sie dann wieder gewinnbringend zu verkaufen, dann sind diese Stühle keine „Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens“, sondern dann hast du „Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens“.
So, und der Absatz, den du da grad zitiert hast: „alle Umsätze abzüglich der Umsätze aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens“ will dir nun sagen, dass Du alle Umsätze zusammenzählen sollst, aber nicht diese Umsätze, bei denen Du Dein Anlagevermögen vekaufst (z. B. deinen Pkw).
Deine Frage bzgl. „befreiten“ und „pflichtigen“ Service verstehe ich nicht ganz. Vielleicht wendest du diese Begriffe auch falsch an. Es ist vielleicht besser, wenn du schilderst, was du für einen Betrieb hast und was du da für umsätze erzielst, als dass man dir hier eine pauschale Antwort gibt.
Vielleicht noch eins: umsatzsteuerlich hast du immer nur eine Steuernummer! Da bist du nur EIN Unternehmer.
Ich hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben, aber ich empfehle dir dringend, einen Steuerberater zu rate zu ziehen.
Viele Grüße, Moni
Alle Umsätze " abzüglich der Umsätze aus der Veräußerung von
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens." Was sind diese
Wirtsch.g. und Anl.verm? Heißt das Umsatz minus aller
Aufwendungskosten?
Nein, das heißt, wenn man viele Sachen im Vermögen hat (Maschinen, Möbel, Grundstücke, usw.) und diese dann verkauft, daß dieser Umsatz keine Auswirkungen auf die Einstufung zum Kleinunternehmer hat, sondern nur die Umsätze, die man mit Dienstleistung oder Verkauf von Waren (diese sind KEIN Anlagevermögen!) erzielt hat.
Welche Möglichkeit besteht eigentlich einerseits einen
„befreiten“ und einen „pflichtigen“ Service zugleich laufen zu lassen?
Im Sinne der Umsatzsteuerpflicht? Keine Ahnung, Steuerberater fragen - das ist in diesen Dingen sowieso der einzig richtige Weg.
Hallo Auge,
die Beantwortung dieser Fragen hat möglicherweise direkte steuerliche Auswirklungen und Du solltest deshalb entweder direkt zum Finanzamt ( kostenlos) oder einem zugelassenen Steuerberater gehen (kostenpflichtig).
Als Berater bei Wer-weiss-was darf ICH steuerrelevante Auskünfte nicht geben.
Ganz allgemein glaube ich aber, dass beides zusammen nicht geht. Entweder Du bist Kleinunternehmer bis xxx Euro Umsatz, oder Du hast mehr Umsatz. Alle deine Gewerbe-Anmeldunge unterliegen deiner persönlichen Steuernummer und werden bei der Steuererklärung zusammengefasst unter EINKÜNFTE aus SELBSTÄNDIGER TÄTIGKEIT.
Du bekommst nur EINE Steuernummer als Person.
Du kannst eine GMBH gründen, dann entfällt aber sofort die Kleinunternehmer-Regel, glaube ich…
Ein Anruf beim Finanzamt löst sofort Deine Frage endgültig.
ciao
Mentat1
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in der umsatzsteuer herrscht unternehmereinheit. für alle geschäfte einer person gilt die gewählte besteuerungsart.
Hallo Leute - Danke für die Antworten. MIr ist schon einiges klarer geworden.
Tja - das mit dem Finanzamt und den Steuerberatern - das habe ich schon durch. Widersprüchliche Antw. von beiden Seiten bzw. - „ja - muß man mal sehen…!“ Oder so ähnlich.
Ich denke - ich habe jetzt eine einigermaßen erkleckliche Auskunft zumindest von MEINEM FA bekommen.
Mein Service ist als privater und betrieblicher Päventionsservice aufgebaut auf der Grundlage des Polyinstanzenprinzips. Schlicht - wir sind ein Konglomerat aus verschiedenen innerpersonellen Instanzen. Primärinstanzen wie unsere Triebe, Ängste und auch physiologische Gewebsrepräsentanzen. Sekundärinstanzen aus unseren Erfahrungen und selbstkonstruiertem Verhalten und Tertiärinstanzen durch Einfluß unseres sozialen Umfelds.
In jedem der 3 ist der Einfluß der anderen unabdingbar und kann auch durch die anderen beeinflust werden.
Das Prinzip und das Ablaufprinzip ist tatsächlich in allen 3 identisch. In der Hinsicht interveniere ich in allen 3 Ebenen. Ich bin ausgebildeter Physiotherapeut und biete die einfachste Form an wie zB mobile Massage am Arbeitsplatz oder zu Hause an - kann vom Arb.geb. sozialversicherungsfrei steuerlich bis 500€ pro Jahr und MItarbeiter abgesetzt werden.
Ich bin ausgebildeter Hypnosebehandler und psychologischer Berater mit Schwerpunkt Konfliktintervention. Stress und mentale Motivationstechniken wären eher was für Betriebe. Alles andere wie somatische Blockaden Schmerzprogramme, Flugangst etc eher primär privat.
Konfliktinterventionen sind in beiden Bereichen bitter nötig. Es wird wohl eher auf allgemeine Workshops im betrieblichen Umfeld hinauslaufen. Da steht die Primärinstanz des emotionalisierten Positiven Selbstbildes (EGO) im Weg. Wir reagieren nun mal primär nicht sachlich vernünftig.
In allen 3 Bereichen normalerweise Ustst-frei da freie Berufe. Allgem. Seminare sind aber Usst.pflichtig und mit getrennter Buchführung zu behandeln. Die Frage für mich war hauptsächlich - sind Primärpräventive Maßnahmen als Physiotherapeut auch für Firmen auch Usst-frei?! Mein FA bejate das. Das ist wohl nicht bei allen so. Meine Idee war ansonsten 2 getrennte Firmen laufen zu lassen. Da das FA aber nur eine St.nr vergibt - reicht getr.Buchf. Die Auskunft hat mich aber allein nur beim FA mindestens 8 Anrufe und Mails gekostet.