Hallo, ich habe mal eine rage die soweit ich ersehen konnte so noch nie gestellt wurde.
Ich bin nun schon seit langem krankgeschrieben und erhalte Krankengeld von der Krankenkasse.
Meine rage ist nun, wenn ich kündige, ändert das etwas an der Höhe meiner Bezüge?
Hallo,
leider kann ich dir da gar nicht weiter helfen. Ich arbeite bei einem Rechtsanwalt, bin aber selber keiner, der dir fachliche Auskunft geben könnte.
Hallo,
ich arbeite bei einem Rchtsanwalt, bin aber selber keiner, so dass ich keine fachlichen Auskünfte geben kann.
Hallo,
eine Kündigung ändert nichts am Krankengeldbezug, die neue Kasse zahlt nahtlos weiter. Sie haben keine Nachteile diesbezüglich bei einem Kassenwechsel,
MfG
Thomas H.
Hallo Thomas, danke für die schnelle Antwort.
ich möchte aber nicht der Krankenkasse kündigen sondern meinem Arbeitgeber… Ändert das was ?
MfG
Sandra H.
Das Bayerische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 07.03.2008 AZ. L 4 KR 268/06 entschieden, dass freiwillig versicherte Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Krankengeld auch dann behalten, wenn während der Arbeitsunfähigkeit das Beschäftigungsverhältnis endet. Dieses Urteil findet auch Anwendung bei Arbeitnehmern die nicht freiwillig versichert sind. Sollte die Krankenkasse über das Ende der Beschäftigung hinaus die weitere Krankengeldzahlung ablehnen, ist zu empfehlen, dass in solchen Fällen der Ablehnungsbescheid auf seine Richtigkeit hin überprüft wird. Hierfür stehen unabhängige und erfahrene Spezialisten zur Verfügung.
Doch warum sollte der Arbeitnehmer von sich aus kündigen und sich damit erst einem Rechtsstreit aussetzen - auch wenn er ihn wohl gewinnen wird?
Leider habe ich die Frage nicht verstanden, Kündigung der Krankenkasse oder des Arbeitgebers? Was soll genau gekündigt werden?
Hi Molly
Die Höhe deines Krankengeldbezuges richtet sich nach den letzten Einkünften als du noch arbeitsfähig warst. D.h. während des Krankengeldbezuges wird die Höhe nicht erneut berechnet sondern bleibt immer gleich hoch. Wenn du nun kündigen solltest, wird sich demnach an der Höhe des Krankengeldes nichts ändern.
Wünsche dir gute Besserung.
Viele Grüße
Thorsten
siehe bereits versendete Mail…
Grundsätzlich ändert sich nichts, da die alte Krankenkasse der neuen Krankenkiasse sämtliche Daten (auch Berechnungsdaten) übermitteln muss.
Keine Ahnung, sorry Molly78!
Hallo,
da Ende der Beschäftigung ändert nichts an der Höhe des Krankengeldes.
MfG
Thomas H.
Krankengeld gibt es nur bei bestehender Krankenversicherung, wenn man die Versicherung kündigt, wird das Krankengeld mit Kündigungtermin eingestellt. Am nächsten Tag besteht dann Versicherungschutz bei der neuen Krankenkasse, aber ohne Krankengeldanspruch. So ist der Krankengeldanspruch beendet. Wechsle während Krankengeldbezug ist äußerst schwierig.