Hallo alinyazisi,
wenn ich Sie richtig verstehe, wurden die Immobilien im Ausland während der Ehezeit gekauft. Dann fällt Sie in den Zugewinn und muss „ausgeglichen“ werden.
Wenn Ihr Mann als Endvermögen weniger hat, als am Anfang, wurde dies während der Ehezeit sozusagen „verbraucht“. Hat er auch weniger Endvermögen, wenn man die Hälfte des Immobilienvermögens im Ausland einrechnet?
Wenn ja, (weniger End- als Anfangsvermögen) haben Sie keinen Anspruch auf einen Ausgleich Ihres Zugewinns. Falls nein (mehr Endvermögen als Anfangsvermögen) muss Ihnen die Hälfte dieser Differenz ausgeglichen werden.
Alle Immoblien oder Lebensversicherungen, die während der Ehe angeschafft oder angespart worden, zählen zur Hälfte für Sie als Zugewinn, falls das Endvermögen insgesamt das Anfangsvermögen von ihm übersteigt.
Ich hoffe, dass Sie das alles verstehen, um Ihre Ansprüche durchzusetzten, benötigen Sie einen Anwalt, möglichst einen, der auch Ihre Muttersprache spricht.
Ich wünsche Ihnen viel Glück auf Ihrem weiteren Weg. Alles Gute
Viola