Was ist bei scheidung ausland immobiliehen?

nach 15 jahre ehe will ich mich scheiden lassen.vor 10 jahren haben wir ein haus und ein wohnung über meine nahme im ausland gekauft.bar betzahlt.wir haben keine ehevetrag gemacht.anfangvermögen bei mir null.dafür hat er von seine erbe viell mehr gehabt.er hat jetzt weniger als endvermögen als am anfang.kann er von mir denn währt von meine endvermögen verlangen?er hat aber auch in der ehe lebensversicherungen oder auch einwochnung hier gekauft.zählt auch das als anfangvermögen ob wohl das geld ja vor der ehe stamt?das er mit dem geld in der ehe immobilien von kauft?bin ausländerin.wiellen dank.

Ich bin mir nicht ganz sicher, wie es in eurem Fall sein wird, aber normalerweise wird alles geteilt. Bitte suche dir einen Anwalt für Familienrecht der wird dir ganz bestimmt weiterhelfen. Wenn du kein richtiges Einkommen hast oder zu wenig, wirst du von den Kosten befreit. LG Martina viel Glück

sorry, bin kein jurist
nach 15 jahre ehe will ich mich scheiden lassen.vor 10 jahren
haben wir ein haus und ein wohnung über meine nahme im ausland
gekauft.bar betzahlt.wir haben keine ehevetrag
gemacht.anfangvermögen bei mir null.dafür hat er von seine
erbe viell mehr gehabt.er hat jetzt weniger als endvermögen
als am anfang.kann er von mir denn währt von meine endvermögen
verlangen?er hat aber auch in der ehe lebensversicherungen
oder auch einwochnung hier gekauft.zählt auch das als
anfangvermögen ob wohl das geld ja vor der ehe stamt?das er
mit dem geld in der ehe immobilien von kauft?bin
ausländerin.wiellen dank.

Hallo alinyazisi,

ich kann dir sagen, wie nach deutschem Recht gehandelt wird. Also, wenn die Ehe hier in Deutschland nach deutschem Recht geschlossen wurde.

Wichtig für die Berechnung des „Zugewinns“, also für die Berechnung, wie das Vermögen unter den Eheleuten nach Trennung/Scheidung aufgeteilt wird, ist das Datum der standesamtlichen Eheschließung und das Datum, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde.

Hat einer von euch beiden schon einen Antrag auf Scheidung bei einem Anwalt gestellt?

Wenn die Ehe geschieden werden soll, muss ein Scheidungsantrag bei einem Anwalt gestellt werden. Dieser wird dann dem anderen Partner per Post zugestellt. Das Zustelldatum ist dann wichtig für die Aufteilung des Vermögens.

Das Vermögen am Stichtag der Eheschließung und das Vermögen am Stichtag der Zustellung des Antrages auf Scheidung wird berechnet. Alles, was in dieser Zeit gekauft wurde, gehört beiden zusammen. Egal, wer bezahlt hat. Herausgenommen wird wahrscheinlich, wenn nachweislich mit geerbtem Geld auf einem Namen etwas gekauft wurde.

Das Haus im Ausland steht auf deinem Namen. Ihr habt es beide finanziert? Sind die Zahlungen von einem gemeinsamen Konto gezahlt worden?

Ich würde dir raten:

  • entweder zuerst zu einer Beratungsstelle (Carritas) zu gehen, wo man Dir zur Seite steht, vielleicht die Unterlagen prüft, Dich berät.

  • oder Du gehst sofort zu einem Anwalt und lässt Dir einen Beratungstermin geben und bringst Deine Unterlagen mit. Dieser Termin muss bezahlt werden(zwischen 100,00 € und 190,00 €). Solltest Du kein eigenes Geld durch eine Arbeit haben, dann kannst Du zum Gericht gehen und einen Beratungsschein für Trennung/Scheidung beantragen. Wenn Du den Beratungsschein bekommst, dann kannst Du damit zu einem Anwalt gehen. Das Gericht übernimmt dann die Kosten für den Anwalt und das Beratungsgespräch. Der Anwalt kann dann alles berücksichtigen und ausrechnen, wie das Vermögen aufgeteilt werden könnte.

Dein Partner wird vom Anwalt dann angeschrieben, dass er alle Unterlagen vorlegen soll. Vielleicht wird sich dein Partner dann auch einen Anwalt suchen.

Anders wird es wohl nicht gehen. Es gibt viel zu beachten, wenn es um die Vermögensaufteilung geht. Solltet ihr vielleicht nach ausländischem Recht geheiratet haben, dann solltest Du dir einen Anwalt suchen, der ein „Fachanwalt für deutsches und ausländisches Familienrecht“ ist.

Alles Gute!

Hallo,
nach deutschem Recht wird das in der Ehe entstandene Vermögen geteilt, wenn kein Ehevertrag besteht. Also- alles was in der Ehe an Vermögen dazu gekommen ist, ist Zugewinn und somit gemeinsames Vermögen.
Wie es aber als Ausländerin ist, kann ich nicht sagen. Ich würde in jedem Fall zunächst eine Rechtsberatung von einem Anwalt einholen.
LG
Bambam

Hallo,

das Stichwort heißt Zugewinngemeinschaft. Alles was ab der Eheschließung an Geld/Anlagen erworben wurde, wird bei Scheidung durch zwei geteilt und an die Partner gegeben.

Näheres:
Die Eigentumsverhältnisse während einer Ehe oder Lebenspartnerschaft sind dabei wie folgt geregelt: Wie bei der reinen Gütertrennung sind die Vermögen und Schulden der Ehepartner grundsätzlich getrennt, im Falle einer Scheidung wird jedoch das hinzugewonnene Vermögen (der Zugewinn), bis auf Ausnahmen, zu gleichen Teilen auf die Partner aufgeteilt. Die Gütertrennung mit Zugewinngemeinschaft tritt bei einer Heirat gesetzlich automatisch in Kraft, wenn die Partner nicht durch Ehevertrag bzw. Lebenspartnerschaftsvertrag eine andere Vereinbarung getroffen haben (§ 1363 BGB).
Der Begriff „Zugewinngemeinschaft“ bedeutet nicht, dass alle während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Gegenstände gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten oder Lebenspartner werden, dies nennt man Errungenschaftsgemeinschaft. Vielmehr ist die Zugewinngemeinschaft ein Sonderfall der Gütertrennung. Jeder der Eheleute bzw. Lebenspartner bleibt grundsätzlich Alleineigentümer seines vor und während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erworbenen Vermögens. Die beiden Vermögen bleiben also während der Ehe oder Lebenspartnerschaft voneinander getrennt. Korrekt müsste die Zugewinngemeinschaft daher Gütertrennung mit Zugewinnausgleich genannt werden. Jeder der Eheleute bzw. Lebenspartner verwaltet sein Vermögen allein, unterliegt hierbei jedoch sog. Verfügungsverboten (§ 1364, § 1365, § 1369 BGB).
Die Zugewinngemeinschaft schließt nicht aus, dass die Eheleute oder Lebenspartner Miteigentum begründen.
Erst mit dem Ende der Ehe oder Lebenspartnerschaft findet ein Ausgleich der beiden während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Vermögen, der Zugewinnausgleich, statt.

hallo danke für die erkälerung
wir haben im ausland geheiratet vor 15 jahren da war ich 17.gibt keine ehevertrag.er hat mir haus und ein wohnung gekauf aleine auf meine nahme.und bar betzahlt,nich von einem konto.er will die zürück haben.er hat sehr grossen vermögen gehabt,hat auch immer noch aber sicher weniger als dahmals.laso bei zugewinn hat er weniger,ich aber mehr als amfang.er ist jurist damit habe ich auch anst das ich mit zwei kinder mit null da stehe.
danke

Aber eine Heiratsurkunde und Kaufvertrag wird es doch geben?
Wenn er Jurist ist, dann sollten Sie sich einen Anwalt nehmen.

hallo rainer
ja es gibt die.was mich aber bei deinem antwort neugirig gemacht hat ist die Errungenschaftgeminschaft was ist das.er hat ja inder ehe sehr viell wehrt papire gekauft und verkauft.oder lebensversicherungen den er inder ehe abgeschlossen ist.konte ich inder trenung zeit meine immobilien verkaufen?
danke

Aber eine Heiratsurkunde und Kaufvertrag wird es doch geben?
Wenn er Jurist ist, dann sollten Sie sich einen Anwalt nehmen.

Bis zur Scheidung bringt das nichts, da das Vermögen sowieso durch 2 geteilt wird.
Dein Ehemann wird seinen Vermögensstand offenbaren müssen.
Alles, was vor der Ehe war, zählt dabei an Vermögen nicht, nur was an Wertsteigerungen da war oder was an Geld hinzu kam. Sehr einfach ausgedrückt. Besser ist der Anwalt. Aber am besten 2-3 besuchen und sich ein Angebot für die Beratung geben lassen. Das kann sehr teuer werden. Notfalls Prozesskostenhilfe beantragen, falls aktuell kein Geld da ist.

Komplizierte Frage
Hallo, ich bin zu wenig vom Fach, um eine kompetente Antwort zu geben. viel Glück

hallo alinyazisi
ich gehe davon aus, dass die ehescheidung hier in Deutschland und nach deutschem Recht stattfindet.
Im Grunde zählt das hinzugewonnene oder verlorene Vermögen während der Ehe nicht. Der Anfangsbestand zum tag der Eheschliessung und das Vermögen am Tag der Zustellung der Scheidungsklage zählt ebenfalls.
Wichtig ist zu wissen wer als Immobilieninhaber im Grundbuch eingetragen ist und welchen Wert diese Immobilie zum Zeitpunkt der Scheidungsklage hat. Bestehende Lebensversicherungen, Wertpapier, PKW, Motorräder, größere Wertgegenstände, Schmuck, Antiquitäten müssen zum Ende der Ehe bewertet werden und hier muss ein Zugewinnausgleich vorgenommen werden.
Das alles kann nur ein Anwalt mit Ihnen persönlich be- und auswerten.
Die gekauften Immobilien während der Ehe gehören demjenigen, der den Kaufvertrag unterschrieben hat und im Grundbuch als Besitzer eingetragen ist. Hier ist dann zuklären ob eine Wertsteigerung der Immobilie während der Ehe erfolgt ist.
Alles Gute

Hallo
da muß ich leider passen .

Gruß Batman217

Sehr geehrte Frau? oder Herr?

Ich erwarte bei Anfragen ein Mindestmaß an Höflichkeit.
Dazu zählt auch eine korrekte Anrede- und Endformel.

Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen
Bert. K.

Hallo,
also wenn Sie nach deutschem Recht geheiratet haben und keine gesonderte Regelung getroffen haben, dann gilt Zugewinngemeinschaft. Das heißt,jedem gehört, was er vor der Ehe schon hatte und was während der Ehe hinzugewonnen wurde muß angeschaut werden. Es werden Ihre Vermögen und die Ihres Mannes aufgeführt, dann wird gerechnet, wer mehr Zugewinn während der Ehe hatte und der muß dann so viel abgeben, dass am Ende jeder gleich viel Vermögen hat. Zur Ehescheidung benötigen Sie mindestens 1 Anwalt. Der muss dann alles rechnen. Ich hoffe, ich konnte helfen. Alles Gute für diese Zeit! Verena

Hallo,

leider ist die Problematik für mich viel zu unübersichtlich. Habe auch große Probleme die Zusammenhänge zu verstehen, wegen dem nicht sehr guten Deutsch.
Daher würde ich folgendes empfehlen:
Wende dich bitte an das nächste Amtsgericht. Dort gibt es Rechtsberater, an die man sich wenden kann. Es kostet auch nichts. Da kannst du dich erst mal beraten lassen. Danach kannst du immer noch entscheiden, ob du einen Rechtsanwalt hinzuziehst.
Es tut mir leid, dass ich nicht mehr helfen kann.
Alles Gute und schöne Grüße
Bernd

Moin Alinyazisi,

du solltest dir dringend einen Anwalt nehmen. Der rechnet dir das dann auch aus. Ich kann dir da leider nicht weiter helfen, wünsche dir aber viel Glück.

Gruß Britta

Wenn du es durch ein Dokoment, Kontoauszüge oder sowas belegen kannst das diese Geld vor der Ehe dir gehörte dann steht es dir zu und er kann nichts machen.
Gerechnet werden nur die sachen die in der Ehe gemeinsam erwitschaftet wurden

hallo adi
sorry wegen mein deusch und rechtschreibung.ja sie haben recht ich konnte bei höflichkeit grosszügiger sein.ich versuche in meine lager das beste tuhe.
trotzdem danke
frau alinyazisi

Hallo alinyazisi (ich denke Du bist nru in Deutschland Ausländerin :smiley:)

Es gibt nur eine Möglichkeit auf diese vielen Fragen. Bitte suche Dir einen Anwalt. Am besten einen, der auch Deine Muttersprache spricht.

grundsätzlich gilt alles, ewas in der Ehe angeschafft wurde als gemeinsames Eigentum (Zugewinn) und alles was vorher im jeweiligen Besitz war als „eingebracht“.

Ich hoffe für euch beide auf eine faire Lösung. Das könnte auch ein mediator mit jursitischer Unterstützung sein (bitte auch hier nach einem suchen, der Deine Sprache spricht.

gruß
EJM