In meinem Wohnhaus in einem Wohngebiet möchte ich das Parterre an Arzt oder RA o.ä. gewerbl. Dienstleistung vermieten. Was muss ich beachten? Muss ich z.B. Parkplätze zur Verfügung stellen?
Das Haus liegt in Düsseldorf-Grafenberg.
In meinem Wohnhaus in einem Wohngebiet möchte ich das Parterre
an Arzt oder RA o.ä. gewerbl. Dienstleistung vermieten. Was
muss ich beachten? Muss ich z.B. Parkplätze zur Verfügung
stellen?
Das Haus liegt in Düsseldorf-Grafenberg.
Da Habe ich leider keien Ahnung! Viel Erfolg!
In meinem Wohnhaus in einem Wohngebiet möchte ich das Parterre
an Arzt oder RA o.ä. gewerbl. Dienstleistung vermieten. Was
muss ich beachten? Muss ich z.B. Parkplätze zur Verfügung
stellen?
Das Haus liegt in Düsseldorf-Grafenberg.
Hallo, sorry, ich bin mittlerweile ziemlich raus aus dem Thema Gewerbe und kann daher wenig dazu sagen. Mietverträge mit Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung findet man online bei den Haus-und Grundverbänden. Laut unserem RA sind diese auch recht brauchbar. Parkplätze sind natürlich je nach Lage und sonstigen Parkmöglichkeiten für viele Interessenten ein must have, aber generell nicht zwingend erforderlich. Interessant ist noch die Frage, der nötigen Vorabinvestitionen - diese sind im gewerblichen Bereich teilweise nicht unerheblich. Aber auch das ist natürlich Verhandlungsmasse. Ebenso Vertragsdauer (insbesondere als Investitionssicherheit!) und natürlich Mietzins. Im Regelfall muss gerade bei den gewerblichen Mietern das „Gesamtpaket“ stimmen.
Good luck!
Grüße
M.C.Schäfer
Ich habe noch keine Gewerbevermietung gehabt und kann dir daher keinen Rat geben.
Mit freundlichen Grüßen
Viola
In meinem Wohnhaus in einem Wohngebiet möchte ich das Parterre an Arzt oder RA o.ä. gewerbl. Dienstleistung vermieten. Was muss ich beachten? Muss ich z.B. Parkplätze zur Verfügung stellen?
Das Haus liegt in Düsseldorf-Grafenberg.
Hallo Michael Reinhardt,
die Parkplätze sind eigentlich die geringste Sorge. Die sollen oder müssen, wenn notwendig, vom Betreiber zur Verfügung gestellt werden. Wichtiger ist die Frage > darf überhaupt in das Wohngebiet eine Praxis
Hallo Michael.
Haupsächlich sollte sich der Pächter darüber informieren ob er gewisse Auflagen seitens der Behörden (z.b. Gaststätten müssen Parkplätze vorweisen) hat und ob Du diese dann ermöglichen kannst.
Da es sehr oft vorkommt dass Steuerberater, Krankengym, Zahnärzte und Büros im Wohngebiet liegen denke ich das es generell kein Problem mit einer Gewerblichen nutzung gibt wenn dadurch keiner gestört wird.
Solltest Dich bei dem zuständigen Landratsamt mal durchfragen.
Grüße
In meinem Wohnhaus in einem Wohngebiet möchte ich das Parterre
an Arzt oder RA o.ä. gewerbl. Dienstleistung vermieten. Was
muss ich beachten? Muss ich z.B. Parkplätze zur Verfügung
stellen?
Das Haus liegt in Düsseldorf-Grafenberg.
Hallo,
das ist in einer gewissen Weise eine Nutzungsänderung.
Dafür ist das Bauamt zuständig. Dort bekommt man alle Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kiecksee
In meinem Wohnhaus in einem Wohngebiet möchte ich das Parterre
an Arzt oder RA o.ä. gewerbl. Dienstleistung vermieten. Was
muss ich beachten? Muss ich z.B. Parkplätze zur Verfügung
stellen?
Das Haus liegt in Düsseldorf-Grafenberg.
Hallo!
Danke für die Ehre, mich als Experten einzuschätzen. Allerdings vermiete ich nur Privat und habe keinerlei Erfahrungen bei der gewerbl. Vermietung! Allerdings regelt alles der Vertrag. Wenn der RA seine Kanzlei ohne Parkplatz führt, ist es seine Sache. Aber ist es dann überhaupt noch interessant? Ich fürchte nein! Man denke nur an Behinderte! Für Ärzte wird wohl überhaupt keine Interesse bestehen. Denn ein Arzt benötigt einen eigenen Parkplatz, der stets frei sein muss! Man denke nur an einen Notfall!
Aber nochmals bin kein Experte!
Sorry, kann Ihnen da leider nicht weiterhelfen.
Gruß,
C. Baroni
In meinem Wohnhaus in einem Wohngebiet möchte ich das Parterre
an Arzt oder RA o.ä. gewerbl. Dienstleistung vermieten. Was
muss ich beachten? Muss ich z.B. Parkplätze zur Verfügung
stellen?
Das Haus liegt in Düsseldorf-Grafenberg.
Hallo Michael,
vielen Dank fuer die Anfrage. Hier stellen sich einige Fragen:
-Gehoeren Ihnen die zu vermietenden Raeume oder kaufen sie diese?
- Haben Sie die Nachfrage und den Bedarf an Objekten dieser Art und in dieser Gegend
ausreichend recherchiert? - Schluessel ist der Mietvertrag der sich stark unterscheidet von Wohnimmobilien.
Gruesse,
Lee