Was ist beim Auszug zu tun? Verbot von Kleintieren?

Hallo!
Meine Mutter zieht um und denkt, daß sie noch alles renovieren lassen muß. Hat sich da nicht etwas geändert? In welchem Umfang wäre diese zu leisten?

Außerdem steht im neuen Mietvertrag, daß „Kleintiere“, also wahrscheinlich auch Wellensittiche, nicht erlaubt seien. Doch auch hier hörte ich, daß dies nicht mehr zulässig sei?

Danke im Voraus für kurze Antwort.

Gruß

Bernd

Hallo!

Es käme auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an. Es kann sein,trotz einer vorgedruckten Renovierungspflicht im Text ist diese unwirksam und man muss nicht renovieren.

Dazu muss man sich unbedingt beraten lassen(Mieterverein,Verbraucherberatung,Anwalt). Das ist sonst zu unsicher !

Kleintierhaltung(Hamster,Fische,leise Ziervögel) war generell nie verboten,bzw. man durfte sich über so ein Verbot hinwegsetzen.
Laut neueren Gerichtsentscheidungen darf i.d.R. kein generelles Tierhalteverbot(Hunde,Katzen…) ausgesprochen werden.
Im begründeten Einzelfal darf es aber schon untersagt werden.

MfG
duck313

Hier ist nachzulesen, was aktuell zu den Schönheitsreparaturen gültig ist:

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/scho…

Zum Thema Kleintiere hat man „Vorschreiber“ schon alles geschrieben.

Laut neueren Gerichtsentscheidungen darf i.d.R. kein
generelles Tierhalteverbot(Hunde,Katzen…) ausgesprochen
werden.

Das interessiert mich. Hast du dazu zufällig eine Quelle? Gilt das auch für bereits laufende Verträge?

>hier ist eine recht umfassende Zusammenstellung aller BGH-Entscheidungen

Grundsätzlich sind diese auch auf bestehende Mietverträge zu übertragen - zu beachten ist aber immer der Zusatz „formularmäßig (AGB)“.
Anderslautende Vereinbarungen, die Individualvertraglich geschlossen wurden, sind davon jedoch nicht betroffen und können nach wie vor wirksam vereinbart werden.

Hallo,was zu tun ist ist abhängig vom Mietvertrag.Die Klausel für die Kleintiere ist tatsächlich unzulässig.

Moin, bitte schaue in deinen Mietvertrag- möglicherweise brauchst Du nicht renovieren wenn die vorgegebenen Renovierungszeiten eingehalten wurden. Kleinetire dürfen gehalten werden - wenn keine belästigung der Nachbarn besteht (Lärm -Geruch)

Gruß connection