Was ist beim Wechsel von der PKV in die GKV

… zu beachten ?
Meine Frau (bisher selbstständig) soll demnächst
bei mir (auch selbstständig) angestellt werden .
Sie beendet ihre Selbstständigkeit und möchte
von den hohen Kosten einer PKV runter.
Geht dieses so einfach ?
Wie kann sie sich troztzdem einen gewissen Status
(privat versichert) beibehalten ?
Durch eine priv. Zusatzversicherung?
Fur wieviel Euro muß ich sie mindestens beschäftigen ?

Hallo Janik13,
ich bin kein Versicherungsfachmann und kann deine Fragen nicht beantworten.

Sorry, aber was hier geschildert wird, ist ganz eindeutig BETRUG (Scheinbeschäftigung) und dazu gibt es von mir sicherlich keine Anleitung. Ich hoffe übrigens, andere Experten halten das genauso.

Grüße

Ralf

Hi,

bei Verwandtschaft oder Ehe zum Arbeitgeber wird immer der Status der versicherungsrechtlichen Stellung vom Rentenversicherungsträger geprüft. Dieser muss mit der Meldung zur Sozialversicherung, die der Arbeitgeber bei der Anmeldung bei der gewählten gesetzlichen Krankenkasse abzusetzen hat, mit dem Statuskennzeichen „1“ darauf hingewiesen werden (bitte nicht „vergessen“, die nächste Betriebsprüfung kommt bestimmt und dann könnte rückwirkend korrigiert werden).

Ein Wechsel von PKV zu GKV ist nur dann möglich, wenn das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde.

Wichtig, damit es zum Wechsel von PKV zur GKV kommen kann ist m.E., dass die Frau ihr eigenes Gewerbe nachweislich abmeldet und beim Arbeitgeber wie eine normale „fremde“ Arbeitskraft eingestellt wird. Also Arbeitsvertrag, tarifliche Entlohnung, arbeitsrechtliche Dinge wie bei einer unverwandten Arbeitnehmerin. Versicherungspflicht beginnt übrigens ab 400 Euro monatlich Arbeitsentgelt.

Den Status als Privatpatient kann sie sich nur erhalten, wenn sie zusätzlich zur GKV eine Zusatzversicherung in der PKV abschließt. Entweder bei der bisherigen PKV nachfragen oder mal schauen, was die neue GKV an Rabatten bei der zuständigen Partner-PKV zu bieten hat.

Hallo,

wenn Du Deine Frau bei Dir anstellst (ich gehe mal davon aus unterhalb der Versicherungspflichtgrenze), dann wird Sie automatisch gesetzlich pflichtig. Eine Fortführung der PKV-Vollversicherung wäre nur auf Antrag möglich und dann unumkehrbar. Aber das steht ja nicht zur Debatte.

Falls Sie in einer guten PKV-Gesellschaft ist, kann Sie eine Umstellung auf Zusatzversicherung (ev. ohne Gesundheitsprüfung), oder/und auch eine Anwartschaftsversicherung machen. Letztere kostet ein paar Euro im Monat, beinhaltet aber das Recht später wieder in die PKV-Vollversicherung zu wechseln und zwar OHNE erneute Gesundheitsprüfung.

Wenn Sie vollkommen gesund ist, dann rate ich eher dazu einen unabhängigen Versicherungsmakler zu beaufragen, der dann eine passende Zusatzversicherung heraussucht. Grundsätzlich ist eine private Vollversicherung immer die bessere Alternative, außer wenn die selbständige Tätigkeit sich kaum lohnt…

Zu welcher Summe Du sie mindestens beschäftigen „musst“, kann Dir am besten Dein Steuerberater sagen…

Grüße aus Stuttgart
V. Riegel

Hallo,

unter Umständen können Sie Ihre Ehefrau als Angestellte versicherungspflichtig anmelden. Dazu gehört, einen angemessenen Lohn bzw. angemessenes Gehalt zu bezahlen. Da gibt es keine „Mindestgrenze“. Die von Ihnen gewählte Krankenkasse wird das gewissenhaft prüfen und eine Entscheidung treffen. Ich möchte Ihnen da keine Tips geben, da ich der Meinung bin, dass die gesetzliche Krankenkasse kein „Auffangbecken“ für diejenigen sein kann, die von der privaten Krankenversicherung „genug“ haben und die hohen Beiträge im Alter vermeiden wollen. Schließlich haben diejenigen sich damals für die PKV entschieden! Eine private Zusatzversicherung kann jeder abschließen, da gibt es genügend Anbieter und Vertragsformen…

Mfg

Matthias

Hallo Janik,

deine Frau (wenn Sie jünger ist als 55) kann problemlos zurück in die gesetzliche Versicherung, wenn ihr Gehalt bei dir weniger als die Monatsarbeitsentgeltgrenze (in diesem Jahr sind das 4162,50 EUR Brutto) beiträgt.

Bei ihrer (dann) gesetzlichen Kasse, könnte sie Kostenerstattung wählen. D.h. Sie behält ihre private Versicherung als „Restkostenversicherung“. Geht sie dann zum Arzt, reicht ihr die Rechnung also zuerst bei der gesetzlichen ein; dann bei der privaten, die die Restkosten trägt. Aber vorsicht: nicht alle privaten Versicherungen bieten eine solche Restkostenversicherung an. Ich weiß es aber z.B. von der Singal Iduna und der R+V-Versicherung.

Gruß, Christian

Generell ist Ihre Frau bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung = über 400,- € auch gesetzlich Krankenversichert. Bei Ehegattenarbeitsverträgen gibt es aber besondere Vorgaben (Scheinbeschäftigung). Da bin ich leider nicht mehr auf dem laufenden da mein Fachgebiet das Leistungsrecht ist.

MfG
Thomas H

hallo, sie kann nicht in die gkv wechseln, muss in der pkv bleiben, da gibt es einen basistarif, dazu würde ich die pkv anrufen u mich schlau machen
lg

Gehen Sie am besten zu Ihrer Wunschkrankenkasse und schildern den Fall genauso wie hier.