Was ist 'beregtes Land'?

Hallo,

ich habe folgenden Satz in einem Archivdokument gefunden:

" Er beantragt daher die Freigabe der hierzu notwendigen 4 000 (viertausend) RM zum Erwerb des beregten Landes."

Das Dokument wurde um 1940 verfasst. Frage: Was ist denn beregtes Land? Google hat mir leider nicht weitergeholfen, und ich selber habe es nicht so mit juristischer Terminologie und bin mir daher nun nicht sicher, ob es das wirklich gibt, oder ob ich es mit einem Rechtschreibfehler zu tun habe.

Bitte macht mich doch da mal schlau.

Schöne Grüße

Petra

Moin,
GRIMM sagt dazu (Bd.1, Sp. 1495, 56):
BEREGEN [Lfg. 1,7], concitare, memorare, anregen: die beregte, mehr beregte sache. sich beregen, sich regen, rühren: die mit den piken konnten sich kaum beregen.
Lateinisch concitare heißt ‚regen, anregen‘ u.ä., memorare heißt u.a. ’ erwähnen , erinnern’.
Wahrscheinlich ist also ‚das bereits erwähnte Land‘ gemeint.

LG

Hallo,

Wahrscheinlich ist also ‚das bereits erwähnte Land‘ gemeint.

Ok, das ist also 70 Jahre altes Legalese. Kein Wunder, dass ich’s nicht verstehe :wink:

Aber wenn es das Wort gibt, ist es zumindest kein Rechtschreibfehler und ich lasse es so stehen. Danke für die schnelle Antwort.

Schöne Grüße

Petra

Hallo, Petra!

" Er beantragt daher die Freigabe der hierzu notwendigen 4 000
(viertausend) RM zum Erwerb des beregten Landes."
Das Dokument wurde um 1940 verfasst. Frage: Was ist denn
beregtes Land?

ADELUNG vermeldet:
„Rügen, verb. reg. act. et neutr. welches im letztern Falle das Hülfswort haben erfordert, und in verschiedenen Bedeutungen vorkommt. 1) Anführen, erwähnen, Meldung thun; eine noch hin und wieder, besonders im Oberdeutschen, übliche Bedeutung. Der oben gerügte Cardinal, Gryph. der oben erwähnte. Die angerügten Bücher, die angeführten, im Oberdeutschen. Ich will es nicht weiter rügen, nicht weiter erwähnen. Es kommt hier mit regen, anregen, beregen überein, welche im Oberdeutschen in eben demselben Verstande gebraucht werden.[…]“
Schönen Gruß!
Hannes

ich bin mir ziemlich sicher das „beregtes“ Land so etwas wie belebt heißt. -> rege, regsam etc.
Würde beuten, dass sich in dem Land die Menschen tummeln oder ähnliches…

Gruß
Flo

Hallo Petra,

Wahrscheinlich ist also ‚das bereits erwähnte Land‘ gemeint.

genau

Ok, das ist also 70 Jahre altes Legalese.

Hierbei handelt es sich aber keineswegs um Juristendeutsch. Weder eine, die 70 Jahre alt ist, noch älter oder jünger. Es ist ein völlig üblicher Begriff aus der Amtssprache der Zeit vor 1900. Ich möchte jedoch behaupten, dass dieser Ausdruck in den 1930er Jahren bereits etwas antiquiert klang.

In der Familien- und Heimatforschung ist dieser Ausdruck jedem bekannt, da er alten Urkunden unzählige Male vorkommt, sogar mit verschiedenen Vorsilben (beregten, geregten, angeregten oftberegten etc.).

viele Grüße

Alexander