Hallo,
hab die Tage einige Rennerei mit meinem Gewerbe wg der BG… die mich so langsam echt nerven!!!
Da ich nicht denke dass ich mit meinem Gewerbe soviel Geld verdienen werde, dass ich nach all meinen Aufwänden und der Abgabe an die BG noch was gut mache, möchte ich mein Gewerbe nun umbenennen.
Und zwar soll dann nur noch „Einzelhandel“ und „Servicefachkraft“ drauf stehen. Letzteres weil ich noch nebenher in einem Club gelegentlich an der Bar stehe…
Kann mir wer verraten ob ich da wieder Post von einer BG krieg?
Oder hat wer bessere „Namensvorschläge“?
Vielen Dank!
André
Hallo,
berufsgenossenschaftspflichtig ist man, wenn man sozialversicherungspflichtige Angestellte hat. Als Unternehmer / Inhaber kann man sich auf Antrag von der BG befreien.
Christian
Hallo Christian,
Danke für Deine Antwort, verstehe ich nicht, wieso die Dame von der BG für Druck und Papier meint, dass ich bei denen versicherungspflichtig wäre, egal ob:
- neben- oder hauptberuflich,
- allein oder mit Angestellten,
- ob ich Gewinn erziele oder nicht???
Hast Du Erfahrung mit der „Freistellung“? Bzw. wie geht man da vor? Ist das ein „Formblatt“ oder kann man das formlos beantragen?
So ich hier gelesen habe, hat dieser Antrag selten Aussicht auf Erfolg, wg o.g. Äußerung der BG.
Hab bisher auf meinem Gewerbeschein stehen:
„Photographie, Vertrieb von Bildern, Support bei Events (Servicefachkraft, Catering, Photograph, Aushilfe)“.
Bin noch Student, habe einen 400€ Job und das Gewerbe angemeldet.
Wie nun weiter? Soll denen „zeitnah“ mitteilen was nun mit dem Gewerbe ist. Wenn ich’s so belasse hab ich auf jeden Fall ~200€/Jahr an die abzutreten. Denke das wird sich für mich keines Falls rechnen.
Bitte um Rat!
Danke.
André
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Servus,
für die Mindestversicherungssumme 18.000 € in der Gefahrklasse „Grafik“ nimmt die BG Druck und Papier knapp 72 € im Jahr.
Die Freistellung von Unternehmern und freiwillige Versicherung von Unternehmern wird von BG zu BG unterschiedlich gehandhabt. Druck und Papier gehört zu den BGn, bei denen sie nicht vorgesehen ist. Andererseits ist durch die sehr niedrigen Mindestversicherungssummen und -beiträge ein Ausgleich geschaffen.
Alles wichtige findet man - wen wunderts? - bei der BG Druck und Papier:
http://www.bgdp.de/
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin
Servus,
für die Mindestversicherungssumme 18.000 € in der Gefahrklasse
„Grafik“ nimmt die BG Druck und Papier knapp 72 € im Jahr.
Als „Photograph“ zähle ich leider bereits unter die Gefahrenklasse 3.0 (oder so ähnlich) und da liegt der Beitrag bei ~200€ im Jahr.
Die Freistellung von Unternehmern und freiwillige Versicherung
von Unternehmern wird von BG zu BG unterschiedlich gehandhabt.
Druck und Papier gehört zu den BGn, bei denen sie nicht
vorgesehen ist. Andererseits ist durch die sehr niedrigen
Mindestversicherungssummen und -beiträge ein Ausgleich
geschaffen.
Das Gefühl hab ich auch, dass man da nicht raus kommt. Daher wird eine „Umbenennung“ meines Gewerbes wohl der einzige Weg da raus sein.
Nur möchte ich damit eben nicht in die nächste BG fallen…
Daher war meine Frage, ob sich irgendeine BG für „Servicefachkraft“ verantwortlich fühlt. Falls ja, wie man das sonst nennen könnte.
Vielen Danke Dir trotzdem!
André
Servus,
in Zweifelsfällen eruieren die BGn bei der Anmeldung ziemlich genau, wer zuständig ist. Unternehmer, die man nirgendwo sonst hintun kann, u.a. fast der ganze Dienstleistungssektor, kommen zur Verwaltungs-BG - die hat ihren Namen noch aus den 1930er Jahren, als es erstmals überhaupt flächendeckend mit den Berufsgenossenschaften Unfallversicherungen für bei der Arbeit abgerissene Arme etc. gab (dies bloß als Stichwort zur Rechtfertigung der BGn als Institutionen).
Bei der Verwaltungs-BG sind Unternehmer auf Antrag freiwillig versichert.
Nun ist der Name des Gewerbes nicht das wesentliche Kriterium, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Ich erinnere mich an den Fall eines Unternehmens, das von F aus Wein in D an Einzelhandelsketten vertreibt, und bei dessen lohnsteuerlicher Betriebsstätte in D ausschließlich Vertriebsleute und Aushilfen beschäftigt sind, die die Regale auffüllen, sauberhalten, Bestellungen aufnehmen usw., während der Wein direkt von der Abfüllanlage in F zu Tengelmann, Metro etc. gefahren wird. Das war eine ziemlich harte Nuss, weil gleich zwei Berufsgenossenschaften das Unternehmen für sich als Mitglied beanspruchten. Der Streit zwischen der BG Großhandel und Lagerei und Verwaltungs-BG wurde dann schließlich an dem Detail entschieden, dass die Weinflaschen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Regalservicekräfte sie in die Hand nehmen, bereits nicht mehr dem Vertriebsunternehmen gehören: So weit kann das bis in konkrete Details gehen.
Insofern ist die Möglichkeit, hier bei der VBG Mitglied zu werden, ziemlich eingeschränkt. Aber warum nicht probieren?
Schöne Grüße
MM