Meine aber zu wissen, dass Versicherungen „bestehende“ Fälle
nicht vertreten
3-monatige Wartefrist, genau.
DIese Wartefrist hat man aber auch beim Mieterverein, wenn es in eine gerichtliche Verhandlung geht. Denn dann zieht auch bei einer Mitgliedschaft im Mieterverein eine stinknormale Rechtschutzversicherung, die genau die selbe Klausel im Vertrag hat, wie alle anderen auch.
Der Mieterverein berät Dich auch zu bereits bestehenden Fällen und versucht ja immer vorranging eine außergerichtliche Einigung zu finden. Geht es dann ins gerichtliche, zahlt die mit der Mitgliedschaft abgeschlossene Rechtschutzversicherung, aber eben nur bei neuen Fällen, die erst 3 Monate nach Beginn der Mitgliedschaft aufgetreten sind.
Gruß,
-Efchen