Hallo,
Nach dem Tod meiner Mutter würde ich(Alleinerbin) ein 3 Fam-Haus erben.Das Haus wird zur Zeit von der Mutter,meiner Familie, und 1 Mieter bewohnt.Sie hat nur eine geringe Rente.
Meine Fragen:Was ist wenn die Mutter zu einem Pflegefall wird und ins Altersheim muss?
Hat der Staat dann ein Recht aufs Haus?
Dürfte die Wohnung der Mutter (mit einverständnis)dann vermietet werden?
Wäre eine jetzige Schenkung besser?
Ich danke für alle Antworten.
Gruß
monika61
„Wäre eine jetzige Schenkung besser?“
für wen, die Tochter oder die Mutter?
das ist nue zweifelsfrei von einem notar oder rechtsanwalt zu beantworten.mit der schenkung ist das so ne sache…aber sie könnte es an sie verkaufen und ein lebenswohnrecht vereinbaren und das es nicht so teuer wird einen kleinen betrag einsetzen…
Ihre Frage betrifft das Sozialrecht, worin ich nicht fit bin. Dennoch folgendes:
Die Schenkung würde Sie nicht vor den genannten Befürchtungen schützen, denn das Sozialrecht bietet den Schutz des Staates vor zum Beispiel Schenkungen, wodurch sich ein später Bedürftiger arm (oder teilweise arm)gemacht hat. Solange die M. lebt, wird das Haus nicht versteigert o.ä. Es kann weiter gewöhnlich verwaltet, also auch vermietet werden.
H.G.