eine GmbH hat die Möglichkeit zu wählen…
Eine Zuwendung bezgl. einer Veranstaltung könnte entweder als „normale“ Rechnung mit MWSt geschrieben werden oder als Spende über den Nettobetrag.
Spenden werden üblicherweise auch im Rahmen einer Betriebsprüfung um einiges intensiver geprüft als „normale“ Rechnungen. Zudem gibt es bei Spenden neben der Prüfung auf „Gemeinnützigkeit“ (mal Allgemein gesprochen) noch eine Höchstbetragsberechnung.
Auch ist zu beachten, dass sich Spenden bei einem Einzelunternehmer nicht bei der Gewinnermittlung, sondern allenfalls als Sonderausgaben auswirken können. Sollte man also aus dem Unternehmen einen Verlust erwirtschaften, wäre eine Spende aus steuerlicher Sicht unwirtschaftlich.
Es gibt aber sicherlich noch viele andere Gründe, die Für oder Gegen eine Spende sprechen (namentlich sein hier „PR“ erwähnt).
Wenn eine Ware geliefert oder eine Dienstleistung erbracht wurde, dann eine ordentliche Rechnung. Wen ndann noch was gespendet werden soll, dann nicht in diesem Zusammenhang, sondern zu einem anderen Zeitpunkt und mit einem anderen Betrag.