Was ist besser: Teilzeitjob oder 2x 400 Euro Job?

Hallo,

folgendes Problem:
Nach der Elternzeit möchte AN die Arbeitszeit auf Teilzeit reduzieren, vorzugsweise nicht beim alten AG (da Standort zu weit, schlechte Übereinstimmung mit Kinderbetreuung etc.)
Da es im Umkreis sehr schwierig ist einen Teilzeitjob zu bekommen, ist die Frage, ob alternativ vielleicht 2 Minijobs besser wären.
-Welche Vor-/bzw. Nachteile hätte der AN bei mehreren Minijobs versus Teilzeit?
-Wie könnte man die Nachteile lösen?
-Wie würde die Situation mit krankenversicherung aussehen? z.Zt. privat familienversichert.
-in bezug auf Rentenversicherung: kann jemand ein Rechenbeispiel geben
wie hoch die Rentenerwartung bei einem Teilzeitjob ( bei irgendeinem fiktiven Gehalt) im Verhältnis zur Erwartung vom gleichhohen Gehalt beim Midijob wäre? Oder gibt es hier keine Differenz?

Desweiteren : wenn man die Frist auf Arbeitszeitverkürzung nach Elternzeit beim AG versäumt hat, was passiert dann? Kann der AG auf Vollzeit bestehen, ansonsten Kündigung?

Vielen Dank für eure Ratschläge

ich kenn mich mit sowas nicht besonders aus, aber ich bin mir sehr sicher, das du dann nicht 800€ verdienst sondern das du dann auf den 2.minijob steuern zahlst, das ist dir klar, oder? Die überschrift wirkt nur so als hättest du das nicht gewußt, falls doch einfach ignorieren :smile:

Hallo,

ein Minijob ist eine Dauerbeschäftigung mit einem monatlichen Einkommen unter 400 €. Zwei oder mehrere Minijobs werden bei der Beurteilung der Versicherungspflicht zusammengerechnet. Überschreiten sie zusammen den Betrag von mtl. 400 €, dann sind beide versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Damit erledigt sich auch die Frage nach der KV.
Handelt es sich um eine Hauptbeschäftigung über 400 € (egal oder Midi oder mehr)dann ist diese Beschäftigung ebenfalls voll pflichtig. Für einen zweiten Minijob daneben hat der Arbeitgeber pauschale Beiträge zur KV u. RV zu zahlen.

Bei nur einem Minijob bis 400 € und sonst keinen Einkünften, besteht der Familienhilfeanspruch bei der KV des Ehegatten.

Gruß Woko

Hallo,
Danke für das Feedback.
Weiss jemand zu den anderen offenen Punkten noch hilfreiche Tipps?
Danke und Gruesse

Hallo,

zu den noch offenen Fragen:
Rentenversicherung:
Die Rentenberechnung hier darzulegen, würde sicher den Rahmen sprengen. Daher nur Grundsätzliches:
a. bei Minijob zahlt der Arbeitgweber pauschale Beiträge zur RV in Höhe von 15%. Der reguläre RV-Beitrag ist 19,5%. Das erzielte Entgelt wird bei der Rentenberechnung im gleichen Verhältnis berücksichtigt. Der Minijobber kann aber den vollen Rentenanspruch erwerben, wenn er auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und seinen Anteil zahlt.
b. Die RV-Beiträge in der Gleitzone werden bei Midijobs nach einem reduzierten Entgelt berechnet, das letztlich auch in die Rentenberechnung eingeht. Auch hier kann auf die Reduzierung des Arbeitnehmerbeitrages verzichtet werden, so dass volle Rentenansprüche entstehen.

Ende der Elternzeit:
Wenn die Kündigungsfrist verstrichen ist, sollte eine Einigung mit dem AG wegen eines Aufhebungsvertrages versucht werden.

Gruß Woko

Korrektur RV-Beitrag
Sorry, der reguläre RV-Beitrag ist natürlich 19,9%
Habe mich da vertippt.

Gruß Woko

Danke Woko,
da hast Du etwas mehr Licht ins Dunkel gebracht.
Viele Gruesse