z.b.
Artikelbezeichnung: grüner Wollpullover gr. 38
Artikelbeschreibung: verkaufe blauen Nickipullover gr. 40
Foto: auf dem Foto ist eine gelbe Hose zu sehen
Worauf kann ich denn nun bestehen?
Ich hoffe, Ihr versteht worauf ich aus bin.
Ja, auf eine allgemeine Rechtsfrage, die in das entsprechende Brett gehört hätte.
In einem solchen Fall würde ich von einem Dissens ausgehen. Es würde m.E. wirksamer Einigung über den wesentlichen Vertragsbestandteil Kaufsache gar kein Vertrag zustande kommen.
Um das mal etwas deutlicher zu machen ein anderes Beispiel:
Artikelbezeichnung: Selbstgebauter Stuhl mit Lehne
Artikelbeschreibung: Ich verkaufe nicht diesen Stuhl, sondern ich fertige ihn für Sie an. Fertigungszeit beträgt 3 Wochen. Kosten für Material ca. 100 Euro + 30 Euro Arbeitslohn für mich.
Bieten Sie nicht auf diese Auktion! Schreiben Sie mich an.
Foto: auf dem Foto ist ein schicker Stuhl zu sehen.
Was ist jetzt, wenn ich die Auktion für 5 Euro gewinne?
Muss er mir jetzt diesen Stuhl für 5 Euro schicken?
Artikelbezeichnung: Selbstgebauter Stuhl mit Lehne
Artikelbeschreibung: Ich verkaufe nicht diesen Stuhl,
sondern ich fertige ihn für Sie an. Fertigungszeit beträgt 3
Wochen. Kosten für Material ca. 100 Euro + 30 Euro Arbeitslohn
für mich.
Bieten Sie nicht auf diese Auktion! Schreiben Sie mich an.
Foto: auf dem Foto ist ein schicker Stuhl zu sehen.
Was ist jetzt, wenn ich die Auktion für 5 Euro gewinne?
Muss er mir jetzt diesen Stuhl für 5 Euro schicken?
Nö
Vertrag enthält Informationen das ein Stuhl verkauft wird für 130,- der erst angefertigt wird.
Man solle nicht bieten sondern sich mti ihm in Kontakt setzen.
Was ist da widersprechend?
Mit deinem Gebot hast du jetzt quasi das Recht erstanden das für dich ein Stuhl im Wert von 130 Euro angefertigt wird. Und dieses Recht lässt du dir 5 Euro kosten XD
Der fertige Stuhl sollte schon so aussehen wie auf dem Bild (wenn nichts anderes beschrieben). Aber wie er schrieb verkauft er ebend nicht genau den Stuhl vom Bild.
Hi Lilly
frage mich nur was ebay dazu sagt, denn denen geht Provi für
130 EU verloren…
HH
eBay sagt dazu Gebührenumgehung und damit veboten, nachzulesen in den Hilfeseiten
Kleiner Auszug zum Grundsatzverstoß:
Angebote, bei denen das abgegebene Höchstgebot oder der angegebene Festpreis nicht der Endpreis des angebotenen Artikels sein soll. Dazu zählen insbesondere Angebote, bei denen eine Ratenzahlung eingeräumt wird, jedoch der Endpreis nur eine oder mehrere Raten des Gesamtpreises des Artikels darstellt.
zunächst mal solltest Du davon ausgehen, was Du haben
möchtest.
Dann fragst Du den Verkäufer, ob das seinem Angebot entspricht.
Und zum Schluss entscheidest Du, ob Du bieten möchtest.
So läuft das in unserer schnellebigen Zeit, wo keiner mehr Zeit hat,
die Ergüsse zu kontrollieren, die er irgendwo ins Netz stellt.
Angebote, bei denen das abgegebene Höchstgebot oder der
angegebene Festpreis nicht der Endpreis des angebotenen
Artikels sein soll. Dazu zählen insbesondere Angebote, bei
denen eine Ratenzahlung eingeräumt wird, jedoch der Endpreis
nur eine oder mehrere Raten des Gesamtpreises des Artikels
darstellt.
zunächst mal solltest Du davon ausgehen, was Du haben
möchtest.
Dann fragst Du den Verkäufer, ob das seinem Angebot
entspricht.
Und zum Schluss entscheidest Du, ob Du bieten möchtest.
Da braucht man ja aber gar nicht bieten.
Jedes Gebot erhöht nur die eigenen Kosten.
Man bestellt einfach bei dem VK direkt.
Er missbraucht eBay quasi einfach nur für Werbung.
Artikelbezeichnung: grüner Wollpullover gr. 38
Artikelbeschreibung: verkaufe blauen Nickipullover gr. 40
Foto: auf dem Foto ist eine gelbe Hose zu sehen
ich würde auf so eine Auktion einfach nicht bieten. Es gibt schließlich genug andere Auktionen in denen Beschreibung, Überschrift und Foto übereinstimmen.
Wer etwas so einstellt (ich weiß, nur ein Beispiel) wird meine Ware vielleicht auch mit meinem Namen, der Straße in der seine Mutter wohnt und der Stadt in der er seinen ersten Urlaub verbracht hat unfrankiert verschicken. Auf Deutsch: Keinesfalls vertrauenswürdig und somit als Vertragspartner von vornherein disqualifiziert.
Bist Du sicher, dass wir vom gleichen Thema schreiben?
Ja, siehe seine Antwort weiter unten.
Er scheribt von einem Stuhl auf den man nciht bieten soll, sondern den VK kontaktieren. Stuhl kostet 130 Euro.
Wenn er nun auf diese Angebot bietet müsste er eigentlich das zusätzlich zu den 130 bezahlen.
Ich weiß allerdings nicht ob eBay Kaufverträge nichtig machen kann (auch wenn die ja eigentlich nur die Plattform anbieten) wenn etwas gegn ihre AGBs verstößt (aber nicht gegen das Gesetz).