In meiner letzten Wirtschaftsprivatrecht Vorlesung haben wir verschiedene Fallkonstellationen durchgenommen. Unter anderem auch: „culpa in contrahendo“. Ich weiß, dass die deutsche Übersetzung „Verschulden bei Vertragsschluss bedeutet“.
Aber was es genau ist habe ich leider nicht verstanden. Irgendwie werde ich auch nicht durch wikipedia schlau. Deswegen würde ich mich auf eine einfach formulierte Antwort freuen, da ich nicht so in der Rechtssprache geübt bin! *g*
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du weißt, was ein Schuldverhältnis ist. Du weißt vermutlich auch, dass jemand, der Pflichten aus einem Schuldverhältnis verletzt, eine Pflichtverletzung begeht, die Schadensersatzansprüche begründen kann.
Jetzt stell dir vor, dass zwei Leute einen Vertrag abschließen wollen. Schon bei den Vertragsverhandlungen tut der eine etwas Schlechtes. Da der Vertrag aber noch nicht geschlossen wurde, könnte man meinen, dass auch noch kein Schuldverhältnis besteht und somit keine Pflicht aus einem Schuldverhältnis verletzt werden kann.
So war es früher. Die culpa in contrahendo hat es dann geändert. Diese Rechtsfigur besagt, dass auch schon die Aufnahme von Vertragsverhandlungen ein Schuldverhältnis mit Rücksichtnahmepflichten begründet. Auch hier kann man sich also durch bestimmtes Tun oder Unterlassen schon schadensersatzpflichtig machen. Seit 2002 ist die cic gesetzlich geregelt, d.h. sie wird ausdrücklich im BGB genannt.
Beispiel: Du gehst in einen Supermarkt, um etwas einzukaufen. Dort liegen Bananenschalen herum, die die Angestellten einfach liegenlassen. Du rutscht darauf aus und brichst dir ein Bein. Der angestrebte Kaufvertrag (über die Sachen, die du halt kaufen willst) ist noch nicht zustande gekommen. Trotzdem bestand schon ein Schuldverhältnis zwischen dir und dem Supermarkteigentümer, und daraus resultierten Rücksichtnahmepflichte. Diese wurden hier durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verletzt. Also hast du (grundsätzlich) einen Anspruch gegen den Supermarkt aus c.i.c. (außerdem aus § 823 BGB, aber das hat mit der culpa in contrahendo nichts zu tun).
Aber was es genau ist habe ich leider nicht verstanden.
Irgendwie werde ich auch nicht durch wikipedia schlau.
Deswegen würde ich mich auf eine einfach formulierte Antwort
freuen, da ich nicht so in der Rechtssprache geübt bin! *g*
Man sollte sich vielleicht noch den Sinn vor Augen führen:
Eine vertragliche Haftung, die EIGENTLICH nur zwischen zwei Vertragspartnern besteht, ist wesentlich schärfer als die deliktische Haftung, die zwischen zwei fremden Menschen besteht (§ 823 BGB).
Z.B. Im Deliktsrecht wird nicht für reine Vermögensschäden gehaftet.
Vor allem aber: Das Unternehmen (reich) haftet viel weniger streng für seine (armen, illiquiden, oft nicht versicherten) Mitarbeiter (Einzelheiten siehe §§ 278, 831 BGB).
Sinn der Rechtsfigur c.i.c. ist die Überlegung, dass eine „strenge“, vertragliche Haftung in vielen Fällen bereits auch dann angemessen ist, wenn noch kein Vertrag abgeschlossen wurde, aber bereits verhandelt wurde.