Hallo,
Herr N. ist Rentner von einer Großen Fahrzeug hersteller.
Er bekommt 21,5 % Rabatt für ein neues Fahrzeug und 16% Rabatt für ein „junges gebrauchtes“.
Beim Kauf werden dann die 19% MwSt. bezahlt.
Nach dem anmelden kommen die KFZ-Steuern je nach Fahrzeug.
Doch Herr N. bekomm von der Fahrzeug Hersteller ein Brief in dem stand:
" Steuerpflichtiger Rabatt aus Fahrzeugkauf "
Was für eine Steuer ist hier gemeint???
Zusatz:
" Ihre XX-Rente reichte nicht aus, um den gesamten Steuerbetrag einzubehalten "
Einpaar zahlen:
Rabatt: 10.800 Euro
Fehlbetrag: 2400 Euro
Danke
Herr N. ist Rentner von einer Großen Fahrzeug hersteller.
[…]
" Steuerpflichtiger Rabatt aus Fahrzeugkauf "
Was für eine Steuer ist hier gemeint???
Erstmal oute ich mich als Amateur, kann also keine sicheren Infos geben.
Aber ich vermute, dass Einkommenssteuer auf die erhaltene Vergünstigung anfällt (geldwerter Vorteil). Der Fahrzeughersteller hat dem (ehemaligen) Arbeitnehmer den Rabatt im Rahmen dessen Anstellungsverhältnisses gewährt. Geschenke des AG an den AN sind aber nur unter recht engen Voraussetzungen steuerfrei. Dass er Rentner ist, macht den Sachverhalt womöglich etwas komplexer, aber darauf läuft es sicherlich hinaus.
Grüße,
Sebastian
Hallo Cambo,
Was für eine Steuer ist hier gemeint???
Ein Mitarbeiterrabatt (auch an Rentner) gilt - sofern er über der Freibetragsgrenze liegt - als geldwerter Vorteil und ist somit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Ergo: Lohnsteuer. 
Grüße
Renee
Hallo Renee,
Danke für die Info,
Herr N, hat letztes Jahr ebenfalls ein Auto ( Jahreswagen )
gekauft und nur 350 Euro Steuern bezahlt.
Warum versiebenfacht sich die Summe wenn es sich um zwei Autos handelt?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Servus,
diese Frage wäre relativ leicht zu beantworten, wenn der Sachverhalt vollständig vorläge. Aber allein schon die Darstellung, was in dem Brief steht, der von der (rate ich jetzt mal) Personalstelle des Herstellers kommt, bei dem der Rentner (rate ich jetzt mal) früher mal beschäftigt war: Das lässt vermuten, dass noch sehr viel mehr Einzelheiten fehlen.
Wenn ich bei 3*3 anrufe und sage: „Mein Internet geht nicht, was muss ich da machen?“ werden die Leute dort auch ihre Schwierigkeiten haben, mir weiter zu helfen.
Gerne mehr, wenn der Sachverhalt komplett vorliegt.
Schöne Grüße
MM
Doch Herr N. bekomm von der Fahrzeug Hersteller ein Brief in
dem stand:
" Steuerpflichtiger Rabatt aus Fahrzeugkauf "
Die „verbilligte“ Überlassung des Fahrzeugs durch den Hersteller ist zu versteuern, sh. § 8 Abs. 3 EStG.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
Hier gibt es einen „Rabatt“-Freibetrag in Höhe von 1.080 € im Kalenderjahr. Alles, was diesen Übersteigt ist als geldwerter
" Ihre XX-Rente reichte nicht aus, um den gesamten
Steuerbetrag einzubehalten "
Damit ist die Betriebsrente gemeint. Denn nur weil der Rentner diese bezieht, ist er weiterhin Arbeitnehmer und bezieht Arbeitslohn im Rahmen der Betriebsrente, § 19 EStG. Die Rente war aber zu gering, um den Steuerbetrag abzudecken, so dass der Rentner noch etwas nachzahlen muss.