Was ist das Geschäftsguthaben?

Hallo,

in meiner Banking steht: Geschäftsguthaben 50 Euro. Zu meinem Gesamtsaldo werden diese 50 Euro jedoch hinzugezählt. Gehört das Geld mir oder der Bank? Wenns mir gehört, wie komme ich dran?

Gruss

Hallo Meddoc,

mal anders gefragt, hast du ein neues Konto aufgemacht und hier evtl. eine Prämie bekommen?

Hallo Meddoc,

mal anders gefragt, hast du ein neues Konto aufgemacht und
hier evtl. eine Prämie bekommen?

Nein, kein neues Konto, bzw. keine Prämie

Es es evtl. eine Neukundenwerbung?

Hallo Meddoc,

sorry, dass ich mich erst heute melde.

Verstehe ich das richtig: Im OnlineBanking siehst du auf deinem Konto einen Betrag mit 50 Euro, der zusätzlich zu deinem vorhandenen Vermögen hinzugerechnet wird, aber nicht auf deinem Konto verbucht ist…
Wenn ich das so richtig verstanden habe, gibt es da genau zwei Möglichkeiten, z.B. a) die 50 Euro sind noch in der Verbuchung - heißt das Geld ist schon da und muss deinem Konto noch gutgeschrieben werden, b) das Geld liegt auf einem separaten Konto z.B. als Geschäftsanteil an einer Genossenschaftsbank (Einlagen von Mitgliedern an einer Genossenschaft nennt man auch Geschäftsguthaben) und wird somit natürlich auch deinem Gesamtvermögen gutgeschrieben. So oder so gehört dir das Geld und nicht der Bank. Schließlich wird es auf deinem Gesamtsaldo auch ausgewiesen.
Damit du über das Geld verfügen kannst, würde ich mit dem Ausdruck aus dem OnlineBanking einmal zu meiner Bank gehen und fragen, was das für ein Konto ist und ob das an irgendwelche Kündigungsfristen gebunden ist oder ob man das Geld gleich verfügen kann, indem das Konto gelöscht wird.

Hoffe dir damit etwas geholfen zu haben.

VG

Maus*

Ich gehe davon aus, dass es sich um Volks- oder Raiffeisenbank bzw. Genossenschaft handelt.

Das Eigenkapital der Bank ist in Geschäftsanteile aufgeteilt, wobei der Nennwert unterschiedlich hoch sein kann.

Inwieweit dieser Geschäftsanteil voll einbezahlt wird ist eine andere Frage. Bei Banken ist es so, dass ein nicht voll einbezahlter GA im Zuge der Dividenzahlungen solange damit aufgefüllt wird bis der Nennwert durch das Guthaben erreicht wird.

Es gehört alos Dir, jedoch ist wie oben angeführt zu beachten, dass es bei EUR 50,00 ausgewiesenem Geschäftsanteil auch voll einbezahlt sein muss. Es ist ausserdem nicht so schnell und leicht verfügbar. Der Geschäftsanteil muss zu den in der Satzung festgelegten Terminen gekündigt werden und wird in der Regel nach der Generalversammlung ausbezahlt, die auf den gekündigten Zeitraum folgt.

In diesem Falle bei der Bank nachfragen.

mfg