Was ist das Radwegeurteil 'wert'?

Moin,
oft wird hier gesagt, das von Journalisten verbreitete Urteile irgendwelcher „Dorfgerichte“ gar nicht so allgemeingültig wären wie von ihnen dargestellt.
Wie sieht das mit dem aktuellen Radwegeurteil aus? (Az: BVerwG 3 C 42.09)
Gildet das auch wieder nur für diesen einen Kläger und diesen einen Radweg oder hat das eine rechtliche Auswirkungen auf ALLE Radwege ALLER Gemeinden Deutschlands? Wird es eine zwingende Überprüfung der angeordneten Radwege inkl. Benutzungspflicht geben (müssen)?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten,
J~

Gildet das auch wieder …

Es gilt.

Moin

Aber Vorsicht: solange die blauen Schilder da noch stehen, musst du auch den Radweg nutzen.

Ich weiss auch nicht, warum mann einen Radweg nicht nutzen sollte. Ausnahme: er ist so marode, dass nur noch schieben geht.

Haelge

Moin, Haelge,

Ich weiss auch nicht, warum mann einen Radweg nicht nutzen
sollte.

einem Radler, der Tausende in Gerät und Outfit investiert hat und locker auf der Autobahn mithalten könnte, wenn er nur wollte, ist nicht zuzumuten, sich zwischen Omas mit Rollatoren, Kinderkarren und Rollschuhfahrern durchzuquälen.

Gruß Ralf

Hallo,

Aber Vorsicht: solange die blauen Schilder da noch stehen, musst du auch den Radweg nutzen.

Genau. Schließlich darf und muss man nicht davon ausgehen, dass man sich überall so dusselig wie in Regensburg anstellt.

Ich weiss auch nicht, warum mann einen Radweg nicht nutzen sollte. Ausnahme: er ist so marode, dass nur noch schieben geht.

Oder weil man ihn sich mit Fussgängern teilen muss und dann auch nicht viel schneller vorwärts kommt.
Oder weil Autos darauf parken. Notfalls ist das sogar die Stadt, die so den fahrenden Verkehr „überwacht“.
Oder weil zwar Autofahrer Angst haben, dass ihre Tür von einem anderem Auto abgefahren werden könnte, während Beifahrer diese Angst nicht haben und eben nicht vor dem Öffnen nochmal schauen, ob da vielleicht was von hinten kommt.
Oder weil man auf dem Radweg von kreuzenden motorisierten Verkehrsteilnehmern leichter übersehen wird, als wenn man auf der gleichen Fahrbahn fährt.

Grüße

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Moin, ElBuffo,

Oder weil man ihn sich mit Fussgängern teilen muss und dann
auch nicht viel schneller vorwärts kommt.
Oder weil Autos darauf parken. Notfalls ist das sogar die
Stadt, die so den fahrenden Verkehr „überwacht“.
Oder weil zwar Autofahrer Angst haben, dass ihre Tür von einem
anderem Auto abgefahren werden könnte, während Beifahrer diese
Angst nicht haben und eben nicht vor dem Öffnen nochmal
schauen, ob da vielleicht was von hinten kommt.
Oder weil man auf dem Radweg von kreuzenden motorisierten
Verkehrsteilnehmern leichter übersehen wird, als wenn man auf
der gleichen Fahrbahn fährt.

lauter gute Gründe, Radwege generell zu verbieten.

Gruß Ralf

Und nur der Notarzt ist noch schneller, als der bestausgestattete Radler. Aber das wird er dann am eigenen Leibe erfahren; früher oder später.

Ne, das ist mir zu gefährlich. Selbst hier (Münster), wo jeder Autofahrer mit Radlern immer und überall rechnet. Vorausschauendes Fahren und eine laute Klingel helfen.

Moin,
oft wird hier gesagt, das von Journalisten verbreitete Urteile
irgendwelcher „Dorfgerichte“ gar nicht so allgemeingültig
wären wie von ihnen dargestellt.
Wie sieht das mit dem aktuellen Radwegeurteil aus? (Az: BVerwG
3 C 42.09)
Gildet das auch wieder nur für diesen einen Kläger und
diesen einen Radweg oder hat das eine rechtliche
Auswirkungen auf ALLE Radwege ALLER Gemeinden Deutschlands?

Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht ein Dorfgericht im klassischen Sinne. Kurz: Dessen Rechtsprechung ist grundsätzlich bindend. Daher gilt das Urteil umfassend und für alle nachgeordneten Gerichte.

Wird es eine zwingende Überprüfung der angeordneten Radwege
inkl. Benutzungspflicht geben (müssen)?

Dazu werden die Kommunen wohl angehalten sein, ja.

Gruß
Der Waldpoet

Hallo,

lauter gute Gründe, Radwege generell zu verbieten.

Nö. Das wäre ja Quatsch erst Radwege auszuweisen um damit welche zum Verbieten zu haben.
Aber wenn ich das Urteil und die StVO mal mutwillig nach meinen Interessen als Radfahrer interpretiere, dann sollten nur dort welche (mit Benutzungszwang) ausgewiesen werden, wo sie einen Sicherheitsgewinn bieten.

Grüße