Eine detaillierte Auskunft wäre von Vorteil, d.h. Definition, Verhaltensregeln usw.
Hallo!
Die Wortschöpfung Ruhejahr ist mir im Zusammenhang mit der Insolvenzordnung nicht geläufig. Vermutlich meinst Du § 303 InsO http://insopedia.de/InsO_§_303_Widerruf_der_Restschuldbefreiung. Innerhalb eines Jahres nach erteilter Restschuldbefreiung kann dieselbe auf Antrag eines Insolvenzgläubigers widerrufen werden. Die Voraussetzungen dafür sind in o. g. Paragraphen aufgeführt.
Gruß
Wolfgang