Hallo,
ein Makler, z.B. Immobilienmakler, erhält ja eine Maklercourtage als Entgelt für seine Dienstleistung. Muss er diese aber auch als „Gewinn“ von der Steuer absetzen? Wenn nicht: Was kann er abziehen, z.B. Werbungskosten?
Mfg
Hallo,
ein Makler, z.B. Immobilienmakler, erhält ja eine Maklercourtage als Entgelt für seine Dienstleistung. Muss er diese aber auch als „Gewinn“ von der Steuer absetzen? Wenn nicht: Was kann er abziehen, z.B. Werbungskosten?
Mfg
Servus,
der Gewinn eines Maklers wird berechnet als Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben oder, falls er Bücher führt und bilanziert, zwischen Erträgen und Aufwendungen.
Beispiele für Ausgaben/Aufwendungen sind:
Büro und alles was dran hängt
PKW und alles was dran hängt
Telefon, Fax, Internetzugang
Werbung
Fachliteratur
Versicherungen (z.B. Berufshaftpflicht, Vermögensschaden)
Personal (falls er welches beschäftigt)
Fortbildung
Bewirtungskosten
(…) (…)
Schöne Grüße
MM
Hallo,
danke für die schnelle Antwort!
Also kann man, wenn man beispielsweise 4000 € an Courtage „einnimmt“ noch Werbekosten, PKW, etc. abziehen und muss dann nur diesen übrig gebliebenen „Gewinn“ versteuern?
Mfg
moin,
Also kann man, wenn man beispielsweise 4000 € an Courtage
„einnimmt“ noch Werbekosten, PKW, etc. abziehen und muss dann
nur diesen übrig gebliebenen „Gewinn“ versteuern?
das hat mm in seiner antwort doch in aller deutlichkeit beschrieben?!
zitat „Gewinn … = Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben… oder… zwischen Erträgen und Aufwendungen“
und mannigfaltige beispiele dafür, was ausgaben/aufwendungen sind, erfreulicherweise auch.
wenn dir nun noch eine schlüssige definition für einnahmen/erträge fehlt, dann würd ich´s einfach ergugeln! *kopfschüttel*
saludos, borito