Was ist der Haken bei Geld-zurück-Garantie?

Hallo,

ich hab schon öfters im Internet Angebote gesehen, wo es angeblich bei Nichtgefallen oder Nichtwirken das Geld zurück gibt. Allerdings waren das immer Sachen, die alles andere als seriös wirkten. Deshalb kann ich mir kaum vorstellen, dass man da sein Geld wieder sieht. Die würden ja auch nichts verdienen, wenn jeder den tollen Online-Kurs anschaut (als Beispiel) und danach sein Geld zurück will. Wie läuft der Nepp in der Praxis? Und kann man die Angebote irgendwie unterscheiden, wo man vielleicht wirklich sein Geld zurückkriegen kann?

Gruß
Mike

Die Garantie ist ein Instrument zur Kundengewinnung bzw. -bindung. Es soll die Kunden dazu bewegen, Geld auszugeben, die ohne die Garantie die Sorge hätten, für etwas zu bezahlen, das ihnen am Ende vielleicht gar nicht gefällt.

Der Rest Deines Textes enthält diffuse Behauptungen und Unterstellungen, zu denen man nichts sinnvolles beisteuern kann. Wenn Du glaubst, daß es sich dabei um Nepp oder unseriöse Angebote handelt, ist das halt so. Ob die Kunden ihr Geld bei Inanspruchnahme der Garantie zurückerhalten oder eben nicht, können wir hier genauso wenig beurteilen wie Du.

Gruß
C.

Beim Onlinekauf schließt man einen Fernabsatzvertrag. Demnach hat man eine 14-tägige Wiederrufsfrist. Innerhalb dieser Frist kann man einen Artikel bei Nichtgefallen zurücksenden und bekommt sein Geld zurück.

Wie man schwarze Schafe erkennt, die sich nicht an die Gesetzteslage halten, weiß ich auch nicht.

Gruß
Dirk

Ein Widerrufsrecht gibt es aber nicht bei jedem online-Kauf bzw. es erlischt, wenn „bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.“ ($ 356 Abs. 4 BGB).

Das gälte z.B. auch bei den erwähnten online-Kursen. Aus diesem Grunde macht eine Geld-zurück-Garantie in solchen Fällen durchaus Sinn.

Gruß
C.

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Wenn du nichts Sinnvolles beisteuern kannst, warum antwortest du dann überhaupt? Etwas Sinnvolles beisteuern könnte jemand, der schon mal auf so eine Masche reingefallen ist oder der beruflich damit zu tun hatte. Nein, ich kann nicht beweisen, dass alle Angebote, die schon auf den ersten Blick völlig haarsträubend und unseriös aussehen, auch unseriös sind. Vielleicht kriegt man da ja überall sein Geld zurück, wenn sich das Wunderheilmittel oder der Wie-du-jede-Frau-flachlegen-kannst-Onlinekurs als Schrott rausstellen. Nur spricht meine Lebenserfahrung (du kannst es auch diffuse Ängste nennen) dagegen, es auszuprobieren. Jedenfalls solange mir keiner sagen kann, wie so ein Anbieter mich übers Ohr hauen kann oder woran ich sehe, dass er das nicht kann.

Wenn Du mit „sinnvoll“ meinst, daß man Dir uneingeschränkt recht geben sollte, dann mußt Du das dazuschreiben. Außerdem hast Du Deine Frage bei „Allgemeine Rechtsfragen“ gestellt und nicht bei „Nepper, Schlepper; Bauernfänger“ oder „Esoterik“.

Tatsache ist nun einmal, daß a) die Geld-zurück-Garantie ein Instrument zur Kundenbindung und -gewinnung ist und b) (vorher von mir unerwähnt) die Garantie natürlich gerichtlich durchsetzbar ist. Warum Du dahinter also unseriöse Angebote vermutest, bleibt Dein Geheimnis und worauf Du Deine Vermutung stützt, daß derartige Angebote unseriös sind, auch.

Im übrigen gibt es derartige Angebote zu Hauf. Nicht zuletzt bei Ikea, Amazon, diversen Elektronik-/Elektro-Fachmärkten usw. (jeweils natürlich zu verschiedenen Konditionen).