Hallo Zusammen,
Sofern kein Testament vorliegt erbt ein Ehegatte ja 25% des Nachlasses, außerdem erhält er/sie, wenn die Ehegatten den Güterstand der Zugewinngemeinschaft hatten, weitere 25% des Nachlasses, insgesamt beträgt der Erteil des Ehegatten somit 50% des Nachlasses. Die andere Hälfte würde sich auf die Kinder verteilen - korrekt, oder?
Aber nun zu meiner eigentlichen Frage: Was ist überhaupt der Nachlass des verstorbenen Ehegatten? Nehmen wir mal an die Eheleute hätten als bitterarme Kirchenmäuse geheiratet und auch selbst nichts geerbt. Das gesamte gemeinsame Vermögen wäre dann Zugewinn - oder? Das hieße dann aber, der Nachlass wäre auch nur 50% des gemeinsamen Vermögens. Für die Kinder stände somit 25% des elterlichen Vermögens zur Verteilung an.
Ist das korrekt, oder mache ich einen Denkfehler?
Und wo wir gerade dabei sind: Wann verjährt eigentlich ein Anspruch auf das Erbe? Oft ist es ja so, daß der überlebende Ehegatte erst mal weiter über das ganze Vermögen verfügt. Die Kinder wollen z.B. Ihrer Mutter/Vater keine Scherereien machen. Nach 10 Jahren kommt es aber zum Zerwürfnis und ein Kind sagt: Jetzt will ich meinen Erbteil haben - geht das, oder ist es dann zu spät?
Danke für kompetente Aufklärung!