zählt das Tagegeld und Übernachtungskosten mit zum Nettolohn ?
=HALLO()
Man müsste natürlich Wissen, für welche Zwecke der Nettolohn ermittelt werden soll, denn dann kann die Rechtsgrundlage gewählt werden (EStG? ZPO? Sonstwas?). Außerdem müsste man etwas über Höhe und Veranlassung der Zahlung wissen.
Aber ganz im Allgemeinen: Nein, denn Tagegeld etc. ist kein Lohn, sondern (ggf. paschalierter) Auslagenersatz.
=TSCHÜSS()
Hallo,
Aber ganz im Allgemeinen: Nein, denn Tagegeld etc. ist kein Lohn, sondern (ggf. paschalierter) Auslagenersatz.
Solange es nicht über den steuerfreien Pauschalen liegt, ist das etwa beim Einkommensteuerrecht so.
Grüße
Der Nettolohn soll für die Berechnung der Scheidungskosten ermittelt werden. Wir leben seit 9 jahren getrennt (Sie D und ich A )und wollen
uns scheiden lassen, da jeder eine neue Familie gegründet hat.
Aber erstmal Danke für die Antwort
=HALLO()
Der Nettolohn soll für die Berechnung der Scheidungskosten
ermittelt werden. Wir leben seit 9 jahren getrennt (Sie D und
ich A )und wollen
uns scheiden lassen, da jeder eine neue Familie gegründet hat.
Für solche Zwecke würde ich einfach alles, was Auslagenersatz ist, abziehen, unabhängig davon, ob es steuerlich abzugsfähig ist. Schließlich geht es nicht um die Berechnung von Steuern.
=TSCHÜSS()