Guten Tag,
ich habe eine Frage im Bereich steuerliches Rechnungswesen.
Bei der Kostendeckelung, wenn die Privatnutzung höher als die vorhandenen Kosten sind, wie ist dieser Sachverhalt zu buchen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Guten Tag,
ich habe eine Frage im Bereich steuerliches Rechnungswesen.
Bei der Kostendeckelung, wenn die Privatnutzung höher als die vorhandenen Kosten sind, wie ist dieser Sachverhalt zu buchen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Hi!
Der Sachverhalt ist genau so zu buchen, wie die normale KFZ Nutzung, aber mit dem Unterschied, dass hier exakt die Beträge genommen werden, die an Kosten entstanden sind.
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Hallo, ist das dann ne Nulllösung?
Guten Abend,
ich denke mit der Erklärung und Anleitung unter http://www.wilhelm-data.de/INFO/Kostendeckelung.pdf
müsste es ganz gut klappen.
Sonst nochmals melden
Freundliche Grüße
Ernst-Erwin
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Kostendeckelung ist bei priv. KFZ-Nutzung,dass die tatsächl. Kosten zu grunde gelegt werden statt die 1% Regel vom LPr. soweit die KFZ-Nutzung mit der 1% Regel höher ist.
Viele Grüße
Renate
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Hallo,
gebucht wird wie bei normaler Privatnutzung also als Erlös (SKR 03 8921) nur das die Höhe auf den Betrag der Kosten beschränkt wird. Übrigens ist nur der Anteil USt-pflichtig der auch bei den Kosten VoSt gebracht hat ggf. auch die Afa. Wird oft falsch gemacht bzw. wie die Finanzämter empfehlen, mit 20 % Pauschalabzug gearbeitet. Ohne UST geht die Nutzungsentnahme auf 8924.
Gruß
Brinkmann (StB)
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