Was ist der Unterschied beim KFZ Verkauf zwischen

Hallo,

mioch würde mal interessieren , ob es einen Unterschied gibt,
wenn man ein Auto Privat unter Ausschluß der Garantie und Gewährleistung verkauft, oder wenn man es als Bastlerwagen verkauft.

Ist beides dasselbe?
Oder gibt es unterschiede?

Für was muß man dennoch haften, oder ist alles ausgeschlossen?

Kleines Beispiel:
Nachbar hat einen Golf als Bastlerwagen verkauft, wo der rechte Scheinwerfer nicht geht und der Auspuff nicht mehr ganz in Ordnung ist, aber es vergessen das zu erwähnen.
Muß er jetzt mit Konsepuenzen rechnen?

Hallo,

mioch würde mal interessieren , ob es einen Unterschied gibt,
wenn man ein Auto Privat unter Ausschluß der Garantie und
Gewährleistung verkauft, oder wenn man es als Bastlerwagen
verkauft.

Ich würde sagen, in beiden Fällen gilt: gekauft wie besehen.

Für was muß man dennoch haften, oder ist alles ausgeschlossen?

Haften muss man, wenn man den Käufer arglistig täuscht.
Beispiel: mna verkauft einen Bastlerwagen, der z.B. im Moment nicht zwecks Prüfung anspringt, weil z.B. die Batterie ausgebaut ist. Der Käufer will den Motor verwerten und fragt, ob der OK ist. Man bejaht das, obwohl er einen Kolbenfresser hat.

Kleines Beispiel:
Nachbar hat einen Golf als Bastlerwagen verkauft, wo der
rechte Scheinwerfer nicht geht und der Auspuff nicht mehr ganz
in Ordnung ist, aber es vergessen das zu erwähnen.
Muß er jetzt mit Konsepuenzen rechnen?

Hat der Käufer gefragt, ob es Mängel gibt?

Konnte der Käufer das prüfen? Sprang der Wagen an?

Ich würde sagen, wenn der Käufer nicht gefragt hat, hat er Pech gehabt. Wenn doch, fragt sich, ob eine der beiden Seiten Zeugen dafür hat oder ob es etwas schriftliches gibt, sonst steht hier Aussage gegen Aussage.

Grüße

Holygrail