Was ist der Unterschied im Pensionsanspruch beim Handels/Steuerrecht?

Hallo zusammen,

Lt einem Steuerberater soll der alleinige Gesellschafter Geschäftsführer (GGF) einer GmbH folgende Erklärung abgeben:

Erklärung zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Pensionsansprüchen.
Ich, XXXXX, besitze gegenüber der YYYYYY GmbH unverfallbare Pensionsansprüche.
Hierzu erkläre ich gegenüber der YYYYYY GmbH diese Ansprüche der Höhe nach auf die steuerlichen Berechnungsgrundlagen
gemäß § 6a Einkommenssteuergesetz zu beschränken. Das gilt hinsichtlich der Bewertungsmethode sowie des Rechnungszinssatzes.

Ganz ehrlich, der Berater hat es 5 mal erklärt warum GGF das machen soll
GGF hat es nicht verstanden!
Der Berater hat auch gesagt das das öfter vorkommt und gut für den GGF ist.
Nicht das der GGF Ihm nicht traut, aber …

Kann jemand das in 1, 2 kurzen Sätzen einem Steuerdeppen erklären?

Und Natürlich die Fragen …
Soll GGF das unterschreiben?
Was bringt das, als Vor-/Nach-teile
Danke!