Was ist der Unterschied zwischen Hartz IV und Grundsicherung?

Hallo
Meine Tante ist 63 und ist schon seit 8 Jahern arbeitslos. Ihr Behinderungsgrad beträgt 50%. Sie bezieht leider Hartz IV. Da sie leider kaum eine Chance für dem Arbeitsmarkt hat, hat der Sacharbeiter im JobCenter ihr die Frührente empfohlen. Ihr Rente ist sehr gering. Das heisst, glaube ich, wenn sie in die Frührente geht, muss sie von der Grundsicherung und evtl. teilweise von Arbeitsgeld II leben. Ich habe leider keine Ahnung, wie es mit ihr finanziell weitergehen soll. Meine Fragent:

1-Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Hartz IV?
2- Wer wird ihr beim Lebensunterhaltskosten unterstützen?
3- Was ist mit der Krankenversicherung, Miete, Nebenkosten? Diese Frage ist sehr wichtig.

Ich bitte um jede Hilfe und bedanke mich im Voraus.

Stars

Hi.

Hartz IV sind Leistungen vom Jobcenter nach SGB II zum Lebensunterhalt und KDU.

Grundsicherung greift bei geringer Altersrente nach SGB XII. Das bedeutet, das die Rente vom Sozialamt bis zum Grundbedarf aufgestockt wird. (Regelsatz + KDU).

Alles in allem wird sich, auch in Bezug auf Krankenversicherung, nicht viel ändern. Lediglich das Jobcenter hat einen Hartzer weniger auf der Liste und das ist gut für die Statistik.

Hallo

Zwei wesentliche Unterschiede, die mir bekannt sind:

  1. Bei Grundsicherung hat man einen wesentlich niedrigeren Freibetrag für Vermögen. Hartz 4: 150 Euro pro Lebensjahr + 750 Euro. Grundsicherung: 2600 für Alleinstehende.
  2. Es gibt nicht diese Freibeträge für Erwerbseinkommen, nur einen Pauschalfreibetrag für eventuelle Versicherungen. Ich glaube, 30 Euro im Monat.
    Bei Hartz 4 gibt es wesentlich höhere Freibeträge, sofern das Einkommen aus Erwerbsarbeit stammt.

Ein Unterschied, bei dem ich mir nicht sicher bin:
Bei Grundsicherung gibt es mehr Möglichkeiten für einmalige Beihilfen für irgendwelche notwendigen Sonderausgaben. Kann aber sein, dass es die auch bei Hartz 4 gibt.

Wenn ihre Rente so ist, dass sie mit Hilfe von Wohngeld in etwa auf den gleichen Betrag wie bei Grundsicherung käme, dann sollte sie noch nicht in Rente gehen, da die Rente innerhalb von zwei Jahren ja noch ein bisschen ansteigt, auch wenn sie in der Zeit nur Alg II bekommt.

Hier ein guter Wohngeldrechner:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/WgRechner/wogp/cgi/call-TSO.rexx?P(wgrbstrt)

Viele Grüße

Wenn man weniger als (ich glaube 2h) am Tag arbeiten kann, gilt man als arbeitsunfähig und ist beim Jobcenter raus. Dann gibt es grundsicherung.

Da wird für 12 Monate bewilligt. Du muss dich nicht mehr bewerben und keine Kurse Angebote der arge wahrnehmen.

Vom Geld her ist es das Gleiche. Wenn man Rente hart, wird diese zu 100% angerechnet.

So ist es. Nur sind es 3 Std. Und das muss natürlich belegt werden.

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Es gibt Gru.Si. auch für junge Menschen, wenn diese aus verschiedensten Gründen nicht arbeiten können. Sei es deren psychische oder körperliche Verfassung.

Oder halt Menschen, die einfach Ihr Leben lang krank sind.

Hallo,

  1. Hartz IV steht für: die vierte Stufe im 2002 von der Hartz-Kommission entworfenen Hartz-Konzept,
    Dieser Begriff steht in keinem Gesetz. Damit meint man im allgemeinen die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nach dem SGB II und speziell das Arbeitslosengeld II nach § 19 o.O. Zuständig ist das regionale Jobcenter.
  2. Was du vermutlich mit Grundsicherung meinst ist die „Grundsicherung für im Alter und bei Erwerbsminderung“ die im SGB XII, Sozialhilfe geregelt ist, speziell § 41 ff. Zuständig ist die Kommune.
    Beide Regelwerke sind so kompliziert dass man hier keine konkrete Hilfe geben kann, von Glaubensbekenntnissen abgesehen. Nur soweit, man hat keine freie Wahl zwischen beiden.
    Man findet mit Google oä. zu allen Leistungen XX-Rechner . Ansonsten bleibt nur die Möglichkeit, sich vor Ort zu beraten lassen.

Gruß
Otto