Was ist der Unterschied zwischen illegal und rechtswidrig?

Hallo,

„illegal“ besteht aus der Vorsilbe „il~“ und dem Wort „legal“.

Beides stammt aus dem Lateinischen.
Il bedeutet „nicht, un~, ohne“,
legal bedeutet „rechtmäßig, dem Gesetz entsprechend“.

Illegal ist also mit:
unrechtmäßig
gesetzwidrig
rechtswidrig

gleichzusetzen.
Wobei ich sprachlich (nicht juristisch) „illegal“ als etwas härter empfinde als „rechtswidrig“.

Ist das beides nicht das Gleiche?
Ein Kollege meinte heute, dass es da Unterschiede gibt, aber sobald etwas gegen geltendes Recht verstößt, ist es doch illegal?

Die Begriffe sind keine Synonyme.

„Rechtswidrig“ ist ein Begriff (auch) der rechtswissenschaftlichen Fachsprache und hat jedenfalls in dieser Dimension einen recht klar umrissenen Inhalt. Dieser Inhalt kann je nach Rechtsgebiet variieren. So ist beispielsweise im Strafrecht eine Tat „rechtswidrig“ (aber noch nicht automatisch auch strafbar, weil dazu vor allem noch persönliche Vorwerfbarkeit, d.h. Schuld hinzukommen muß), wenn sie alle Merkmale eines Straftatbestandes erfüllt und nicht gerechtfertigt ist (z.B. durch Notwehr). Im Verwaltungsrecht hingegen ist beispielsweise eine Regelung einer Behörde, die in Rechte des Betroffenen eingreift, grob gesagt rechtswidrig, wenn sie den Anforderungen, die das Gesetz an die Entscheidung stellt, nicht entspricht, also insbesondere, wenn die Behörde bei der Entscheidungsfindung das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten hat (z.B. den Betroffenen nicht vorher angehört hat), für den Eingriff in die Rechte des Betroffenen keine gesetzliche Grundlage besteht oder die Behörde bei der Anwendung dieser Grundlage im Einzelfall Fehler gemacht hat.

„Illegal“ hingegen hat mit Fachsprache nichts zu tun. Einen derart klar umrissenen Begriffsinhalt wie beim (fachsprachlichen) „rechtswidrig“ gibt es daher nicht. Meist wird der Begriff verwendet, um etwas zu beschreiben, das - „gefühlt“ oder tatsächlich - irgendwie der Rechtsordnung widerspricht. Kommt aber auch im übertragenen Sinn vor und hat dann mit Recht und Gesetz oft nichts mehr zu tun.

Atn

Hallo,

die Begriffe sind Synonyme. Der Kollege sollte Dir mal erläutern, worin er den Unterschied zu sehen meint.

Schau in Wikipedia und in den Duden.

Gruß
vdmaster

Hatte ich auch nicht behauptet.

Sehr wohl handelt es sich hingegen um sprachliche Synonyme. Man kann davon ausgehen, dass der Ersteller des UP sich nicht auf die spezifische Fachsprache bezog.

vdm

Wow, danke für die sehr umfangreiche und detaillierte Erklärung @atn ! Es ist zwar für Außenstehende nur ein feiner Unterschied bzw. auch keiner, aber jetzt verstehe ich die Unterscheidung. Danke dir

Illegal ist dein Verhalten, wenn du gegen gesetzliche Verbote (Strafgesetze, u.a.) handelst. Rechtswidrig ist dein Verhalten, wenn es nicht gerechtfertigt ist, also kein Rechtfertigungsgrund (z.B Notwehr) vorliegt.

So würde ich das interpretieren. Illegal ist jedoch kein Begriff, der juristisch besonders geprägt ist.