Hallo pddy,
vorab stelle ich mal die Definitionen, für betriebsnotwendiges Vermögen so
Hilfsgröße zur Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals (Betriebsnotwendigkeit, betriebsnotwendiges Kapital). Das betriebsnotwendige Vermögen besteht aus der Summe von Vermögensanteilen des Anlage- und des Umlaufvermögens, die der Leistungserstellung dienen. Diejenigen Vermögensteile, die nicht ausschließlich dem Betriebszweck dienen, werden eliminiert, z.B. landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (bei nicht landwirtschaftlichem Betriebszweck), Wohngebäude oder langfristig stillgelegte Anlagen
und für Reinkapital wie folgt
Das Reinvermögen entspricht dem Eigenkapital eines Unternehmens und resultiert demnach aus dem Subtrahieren des Fremdkapitals (Schulden) von der Summe der Aktivapositionen (Vermögen) eines Betriebes. Daher ergibt sich für das Reinvermögen die folgende mathematische Formel:
Summe des Vermögens (Aktiva)
- Summe der Schulden (Passiva)
= Reinvermögen
Gemeinsam ist, dass beide Begriffe auf die Bilanz zurückgreifen, aber was ist der wesentliche Unterschied?
Das Reinvermögen erfasst beide Seiten der Bilanz, Aktiva wie Passiva und der pos. Überschuß der Aktiva ggü den Schulden auf der Passivseite ist das Reinvermögen = Eigenkapital
Das betriebsnotwenige Vermögen orientiert sich lediglich an den Aktiva und scheidet sogar solche Aktiva, die nicht für die Erfüllung des Betriebszweckes erforderlich sind, aus. Wie die Aktivposten finanziert sind (spiegelt sich auf der Passivseite wider) spielt dabei keine Rolle, d.h. es gibt keine Abzug, egal ob das Vermögen mit Eigen- oder Fremdkapital finanziert ist.
Ich hoffe, diese Erklärung war einfach und präzise genug zugleich
Beste Grüße
HJR