Was ist der west tariflohn für einen Gas

… Wasser Installateur?Es würde mich nur in der Form mal Interessieren,da ich ein Stellenangebot von einer Zeitarbeitsfirma(ideale Jobs GmbH Köln)bekommen habe.Von denen oder besser von diesem Konsortium habe ich hier schon etliches negatives gelesen.Geht aber im haupsächlichen um denen Ihre Gewerkschaft CGZP,diese sind laut Presse und Bundesarbeitsgericht Erfurt,nicht tarif fähig.Wenn ich also nun von denen für 9,70 Euro eingestellt werde,hätte ich eigentlich Anspruch auf den Stundenlohn des Ausleih Unternehmen,da kein gültiger Tarifvertrag oder?

In der Tat ist die CGZP nicht tariffähig. Wenn das Zeitarbeitsunternehmen ausrücklich weiterhin diesen Tarifvertrag anwenden sollte, haben sie Anspruch auf den Lohn, den sie beim sogenannten Entleiher verdienen würden. Aber Vorsicht, im Gesetz (AÜG) steht ausdrücklich , dass das equal pay Gebot umgangen werden kann, wenn ein gültiger Tarifvertag zur Anwendung kommt. D.h. wenn dieser angebotene Lohn mit dem IGZ oder BZA Tarifvertrag begründet werden kann, dann wäre er rechtens. Zwar liegen beide Tarifverträge im Facharbeiterbereich über der angebotenen Summe, aber nur in der Ecklohngruppe 5. Sie müssen klären, nach welchem Tarifvertrag der angebotene Lohn berechnet worden ist und nach welcher Entgeltgruppe. Das mag Ihnen spitzfindig erscheinen, aber nur so ist zu klären, ob sie Anspruch auf den möglichen Entleiherlohn hätten. Wenn ihnen der Lohn z.B. nach Entgeltgruppe 3 angeboten worden sein sollte und der Entleiher sagt, eine anspruchsvollere Tätigkeit könnten sie im Einsatzbetrieb nicht ausführen, dann könnten die 9,70 formal korrekt sein, auch wenn das Angebot dem Sinn nach nicht tarifrechtlich korrekt wäre.

Hallo,

die Einstufung für einen Facharbeiter erfolgt in die Entgeltgruppe 3 oder 4, je nachdem wie viel Erfahrung und Können.

Es ist noch zu klären, ob diese Firma tatsächlich Tarifverträge der Gewerkschaft CGZP anwendet. Ihr Wissen um diesen Tarifvertrag ist korrekt. Sie können ja jederzeit zu einer Zeitarbeitsfirma gehen, die einen BZA-Tarif oder noch besser einen iGZ Tarif anwendet.

Beste Grüße

Die neuen Tarifverträge der Gewerkschaft sind mittlerweile

Hallo starfire79,

es ist korrekt, dass die CGZP von dem deutschen Gewerkschaftsbund angeprangert wurde. Der Tarifvertrag wurde als ungültig wegen Dumpinglöhnen gewertet. Dadurch entstanden Nachzahlungen an die damaligen Arbeitnehmer.

Inzwischen hat die CGZP einen gültigen Tarifvertrag ohne Dumpinglöhne, da dieses Urteil schon vor 2 Jahren gefällt wurde. Der Tarifvertrag wurde daraufhin angepasst. Das heißt: Gültiger Tarifvertrag, kein Equal Pay (Stundenlohn des Aushleihunternehmens).

Mit den 9,70€ musste dich also zufrieden geben oder ablehnen; die Zeitarbeitsfirma wird sich wahrscheinlich nicht auf Verhandlungen einlassen… :wink:

Viele liebe Grüße,

Paula

Hallo,

über die Tariffähigkeit des CGZP wurde noch nicht abschliessend entschieden. Fraglich ist, ob auch rückwirkende Forderungen über Differenzgehälter einforderbar sein werden. Im Zweifelsfall würde ich mich darauf verlassen, was die Firma als Gehalt zahlt. Alles andere ist Spekulation.

Aktuelle Infos gibt es hier: http://www.gleichearbeit-gleichesgeld.de/

Grüße, Brewster

Das kann ich mir nicht vorstellen, von was soll dann das Zeitarbeitsunternehmen leben!

Sie können unverbindlich bei Verdi nachfragen.

Alles Gute
L.G.

Hallo,
soweit ich das beurteilen kann sind zum jetzigen Zeitraum alle Tarifverträge in der Zeitarbeit tariffähig. Die Entscheidung zur Tarifunfähigkeit bezog sich auf die Vergangenheit. Aber auch ich kann mich da irren. Der Grundlohn in der EGG des CGZP ist mit nicht bekannt. Im BZA sind das ab 01.05.2011 in der EGG 3 (Facharbeiter ohne Berufserfahrung)9,84 und in der EGG 4 (Facharbeiter mit Berufserfahrung) 10,41.
Interessant jedoch würde für mich die Frage sein was die Zeitarbeistfirma als Einsatzbezogene Zulage zusätzlich zahlen kann. Hier kann sicher eine entsprechede Zulager verhandelt werden.
VG

Moin,

tatsächlich, wenn es keinen Tarifvertrag gibt nach dem die Löhne verbindlich angeboten werden, muß nach dem equal payment der Lohn gezahlt werden, der in dem Entleihunternehmen gezahlt wird.
Ob die von Dir genannte Tarifpartei eine ist oder es nur daran gezweifelt wird erfährst Du bei der IGZ oder BZA.
Sorry für die verspätete Reaktion.
Gruß marineblau

Richtig, in diesem Fall gilt der Stundenlohn der Stammbelegschaft des Entleiherbetriebes.

gas wasser installateure sind noch nicht im entsendegesetz-es gibt also keinen flächendeckenden mindestlohn-die können zahlen was ihr tarif so hergibt.
der cgzp ist nicht tariffähig-sie müssten also das bezahlen was der entleihbetrieb bezahlt-es gilt das equal pay prinzip-jedoch denke ich das sie den tarif schon gewechselt haben. vorher die tarifverträge durchlesen-für mehr berufserfahrung muss auch gesondert die entgeltstufe gewählt werden.