Was ist die beste steuerliche Lösung für mich in einer GbR?

Guten Tag,

ich habe eine Frage. Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst als Lehrer und spiele seit vielen Jahren in de Freizeit in eine Band, die eine GbR ist. Wir sind in dieser 4 Mitglieder und alles geht durch 4 am Ende in der steuerlichen Gewinnermitlung. Nun ziehe ich mich in den letzten Monaten, auch schon im letzten Jahr etwas zurück und es gibt somit hin und wieder eine Aushilfe, die für mich mitspielt. Diese stellt der GbR danach logischerweise eine Rechnung.

Jetzt habe ich dieses Geld ja gar nicht selber verdient, es ist aber mit auf meiner Gewinnseite und ich muss es unter selbständige Arbeit in meiner Steuererklärung angeben und versteuern. Ist das so richtig? Und was kann ich machen, wenn ich in den nächsten Monaten mich noch etwas weiter zurückziehen möchte und z.B. nur noch die Hälfte aller Veranstaltungen mitspiele. Das wäre doch ein Ungleichgewicht. Ich weiß um die Vorteile einer GbR in unserem Fall, aber die anderen Kollegen sind generell Freiberufler, ich aber Angestellter im öffentlichen Dienst. Daher meine Frage. Vielen Dank

Servus,

es läge nahe und entspräche wohl auch der wirtschaftlich gewünschten Verteilung des Ergebnisses, wenn das Honorar für den Vertreter in der Feststellungserklärung für die GbR als Sonderbetriebsausgabe erklärt würde, die nicht der GbR zu gleichen Teilen, sondern nur Dir zuzurechnen ist und damit in vollem Umfang Deinen Gewinnanteil schmälert. Freilich funktioniert das nur, wenn Du auch bereit bist, das Honorar für den Vertreter aus Deinem Gewinnanteil zu bestreiten.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die Antwort.

Bedeutet das, ich bin da wirklich kein Experte, dass ich den Vertreter dann „privat“ bezahle und dies dann als Saonderbetriebsausgabe geltend mache?

Servus,

nein, die GbR bezahlt ihn von dem, was sonst Dein Gewinnanteil wäre. Wie habt Ihr denn bisher die Verteilung des Ertrags gehandhabt? Habt ihr das, was liegen geblieben ist, durch vier geteilt und ausgezahlt? Dann müßtet Ihr jetzt zu dem, was unterm Strich liegengeblieben ist, das Honorar für Deinen Vertreter hinzuzählen, dieses Zwischenergebnis durch vier teilen und von Deinem Viertel das Honorar für den Vertreter abziehen. Nur, wenn dieses Honorar mehr ist als Dein Viertel des Zwischenergebnisses, musst Du etwas nachschießen.

Vorsicht:

geht nicht. Der einzelne Beteiligte kann an den Einkünften aus der GbR, die gesondert und einheitlich festgestellt werden, nichts separat für sich drehen.

Das lässt sich nur in der Feststellungserklärung für die GbR geltend machen, konkret Anlage FE 1 Zeilen 5 und 7.

Schöne Grüße

MM