Was ist die Differenzsteuer

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zur Differenzsteuer.

Der Grund hierfür ist dass ich einen Totalschaden an meinem Auto hatte, die Versicherung schickte einen Gutachter welcher mein Auto auf 3.900,-€ Wiederbeschaffungswert bewertete und das Auto in die Restwertbörse stellte. Dort hat ein Händler für das Auto 450,-€ geboten und von mir abgekauft.

Meine Versicherung hat dann den Gutachtenbetrag minus die 450,-€ Restwert UND minus 2,5% (97,50€) Differenzsteuer an mich ausgezahlt.

Jetzt ist meine Frage wieso wird mir die Differenzsteuer abgezogen?
Ich mache doch keinen Gewinn bei der Geschichte. Auch der Hinweis meiner Versicherung dass ich, wenn ich ein Auto (für mindesten 3.900,-€) kaufe, die Differenzsteuer von der Versicherung gegen Vorlage des Kaufvertrages zurück bekommen würde bringt mir nichts da ich mein neues Auto von Privat gekauft habe und somit keine Mwst. ausgewiesen ist.
Kann ich in diesem Fall die Differenzsteuer beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück bekommen?

Was ist denn diese Differenzsteuer überhaupt genau, das konnte mir noch niemand so erklären dass ich es verstehen konnte!

Vielen Dank schon einmal im Voraus für Ihre Hilfe.

Gruß
Uwe Palmero Dorado

Bin zwar kein Versicherungsexperte, aber im Steuerrecht gibt es seit 2002 die Änderung, dass man nur die Steuer bezahlt oder abziehen kann, die man auch gezahlt hat. In Ihrem Fall gehe ich davon aus, dass der Händler Ihnen beim Kauf (450 Euro) keine MWSt ausgewiesen hat. Das tun Gebrauchtwagenhändler deshalb, weil sie dann beim weiteren Verkauf nur die Differenz zwischen An- und Verkauf als Steuer ausweisen müssen.Das wirkt sich aber nur aus, wenn kein Ersatzfahrzeug beschafft wurde. Wurde ein Ersatzfahrzeug, von Privat oder Händler, beschafft und liegt der Wert über dem Bruttogutachten, muss nach meiner Auffassung die Versicherung den vollen Betrag - 450 Euro ohne Rücksicht auf die Differenzbesteuerung auszahlen. Wichtig wäre da noch zu wissen, wie sich der Gutachter im Gutachten zur Steuer ausgedrückt hat. Das ist aber ein Rechtsstreit zwischen Ihnen und der Versicherung, eine Steuererstattung in der Eigenkommensteuererklärung ist nach meinem Kenntnisstand nirgends vorgesehen.

Hallo Uwe,

„Differenzsteuer“ sagt mir vom Begriff leider auch nichts. Kann dir leider nicht weiterhelfen.

Gruß
Yvonne

Tut mir leid. Mit differenzsteuer kenn ich mich nicht aus. Am besten einen Versicherungsfachmann oder Autohändler fragen.
Das was ich dazu weiß ist einfach zu wenig.
Mit freundlichem Gruß
Nina Braun

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

die Differenzsteuer ist m.E. nicht 2,5 % sondern 25 %.

Dies ist eine Art der Mehrwertsteuer und fällt bei Kauf bzw. Verkauf von gebrauchten Wirtschaftsgütern an im Zuge einer Gutschrift an. Sind Sie Unternehmer und haben einen Vorsteuerabzugsberechtigung ?

Wenn nicht müßte Ihnen m.E. der volle Betrag zustehen.
Ich würde auf jeden Fall Kontakt mit dem örtlichen Versicherungsberater aufnehmen und die Sache persönlich klären.

Wenn ja, dann könnten ie sich die Vorsteuer über die mtl. Voranmeldung wiederholen.

mfg

Hallo,

die Differenzsteuer ist m.E. nicht 2,5 % sondern 25 %.

Hallo,
es sind wirklich nur 2,5% und nicht 25% was mir vom Gutachter in die Bewertung eingteragen und von der Versicherung abgezogen wurde.

Gruß
Uwe

Hallo,

ich kann ihnen leider nicht helfen.

bitte klären sie bei der versicherung nochmals ab, nach welcher vorschrift (exakter paragraph, absatz und gesetz) diese differenzsteuer einbehalten wird.