Liebe Experten,
ich weiß, zu dem Thema gab es schon viele Fragen und Antworten. Aber ich bin bin noch nicht ganz daraus schlau geworden. Daher vielleicht mal anders gefragt:
Angenommen, es gibt einen strittigen Rechnungsbetrag von z.B. 10€. Dieser wird nun angemahnt und 15€ Mahn- und z.B. 15€ Adressermittlungsgebühren drauf geschlagen. Jetzt beträgt die Hauptforderung wohl 10€, und die Nebenforderungen 30€ - richtig?
Der angeblich Zahlungspflichtige bestreite nun aver die Forderung immer noch an und teilt dies dem angeblichen Gläubiger mit. Dieser meldet sich daraufhin nicht zurück.
Jahre später, kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist versucht nun ein Inkassobüro den Betrag einzutreiben und beziffert die Hauptforderung mit 40€ und schlägt seine eigenen Kosten von z.B. nochmals 40€ oben drauf. Ist die Bezeichnung der 30€ also Hauptforderung korrekt oder beträgt diese immer noch 10€?
Ist für die Gerichtsgebühren die Hauptforderung oder auch die Höhe der Nebenforderungen relevant? Sonst währe wohl eh egal, was Haupt. und was Nebenforderung ist, oder?
Wenn das ganze nun tatsächlich vor Gericht geht, was ist dann die Hauptforderung? 10€, 30€ oder nun sogar schon 80€? Letzteres kann ich mir kaum vorstellen. Aber lassen wir mal die Fantasie weitertreiben: Die Forderung von nun 80€ wird nochmals weiter veräußert. Das neue Inkassobüro nennt nun in seinem Schreiben 80€ als Hauptforderung und schlägt seine 50€ Inkassogebühren oben drauf.
Ist §304 BGB der einzige Paragraph, aus dem heraus die Nebenkosten auch erstattet werden müssen? Der ist ja nun recht vage und kennt keine Grenzen.
Können Inkassobüros so einen Weiterverkauf der Forderungen also endlos treiben - und diese akkumulierten Gebühren auch tatsächlich ggf. erfolgreich gerichtlich eintreiben lassen?
Bleibt einem angeblichen Schuldner, der die Hauptforderung nicht anerkennt, tatsächlich nichts weiter als gleich am Anfang eine solchen „Spiels“ (bevor man überhaupt weiß, dass es von der Gegenseite gespielt wird) eine negative Feststellungsklage zu erheben? Ich meine, ansonsten könnte sich das ganze nach einigen Jahren immerhin auf immense Beträge summiert haben und was vor Gericht entschieden wird, lässt sich in einigen Grenzfällen trotz gutem Gewissen nicht immer voraussagen - schon weil Gesetze für Laien nicht unbedingt verständlich sind.
Danke für fachkundige Antworten!
Grüße
… Michael