Was ist die Mehrwertsteueridentifikationsnummer?

Altavista findet dazu fast nichts. Hat das was mit der Mehrwertsteuererstattung durchs Finanzamt zu tun?

Mehrwertsteueridentifikationsnummer? Hat
das was mit der Mehrwertsteuererstattung
durchs Finanzamt zu tun?

Indirekt ja, mit der Umsatzsteueridentifikationsnummer(UStID
) die vom Oberfinanzamt(?) in Saarlouis vergeben wird zeigst du an innerhalb der EG Waren bewegen zu wollen. Bei einem Einkauf in zB. Franzland würdest du die UStID vorzeigen und nur den dt. USTsatz (16%) entrichten.

Bietet sich auf jeden Fall an wenn es den Aufwand (Zusammenfassende Meldung nach Saarlouis) trägt.

Gruß
NoahDilar

Übrigens, es gibt kein Oberfinanzamt, sondern in Saarlouis sitzt eine Zweigstelle des Bundesamts für Finanzen.
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer muß aber beim zuständigen Finanzamt beantragt werden, dieses übermittelt den Antrag dann ans Bundesamt.

Gruß
Peter

Hi, NoahDilar!
Du sagtest:
Bei einem

Einkauf in zB. Franzland würdest du die
UStID vorzeigen und nur den dt. USTsatz
(16%) entrichten.

Soweit ich weiß, fällt das unter „Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe“. Rechnungen von Franzland an Dich oder wen auch immer beinhalten keine MwSt. und werden auch vom Finanzamt nicht nachberechnet.
Gruß,
Babs

Nicht ganz so

Einkauf in zB. Franzland würdest du die
UStID vorzeigen und nur den dt. USTsatz
(16%) entrichten.

Soweit ich weiß, fällt das unter
„Steuerfreie innergemeinschaftliche
Erwerbe“.

Für den Lieferer ist es eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung; für den Empfänger ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb mit Vorsteuerabzug.

Rechnungen von Franzland an
Dich oder wen auch immer beinhalten keine
MwSt.

Für den Endverbraucher (Privatperson) schon. Dieser hat ja auch keine USt-ID.

und werden auch vom Finanzamt nicht
nachberechnet.

Selber in UStVA anmelden!

MfG
Undine

Für den Lieferer ist es eine steuerfreie
innergemeinschaftliche Lieferung; für den
Empfänger ein steuerpflichtiger
innergemeinschaftlicher Erwerb mit
Vorsteuerabzug.

Wann habe ich dann steuerfreien innergem. Erwerb? Rechnungen aus Frankreich, Holland, etc. kommen bei uns (Firma) ohne St. an. Wir geben das in der UStVA an. NACHberechnet wird nichts.

Rechnungen von Franzland an
Dich oder wen auch immer beinhalten keine
MwSt.

Für den Endverbraucher (Privatperson)
schon. Dieser hat ja auch keine USt-ID.

O.K.

und werden auch vom Finanzamt nicht
nachberechnet.

Selber in UStVA anmelden!

Ich weiß das nur von Firmen: der Umsatz muß angemeldet werden. Aber es werden keine 16% nachberechnet.

Gruß
Babs