Was ist die Richtige Steuerklasse für verheiratet ?

Hallo,

welche Steuerklasse sollte ein Paar das im Oktober 2013 geheiratet hat ab 2014 wählen.

Beipsielsweise hat…

…Partner A : angestellt, Brutto monatlich 1700€ 
…Partner B: ALG 1 Empfänger netto 850€

Sollte man nun ab 01/2014 die Kombination 3/5 wählen oder gibt es etwas günstigeres ?

Hi!

Aus rein steuerlicher Sicht die 3/5. Dadurch steigt das Netto des Ehemannes.

ABER

Durch den Wechsel der Lohnsteuerklasse wird ALG der Partnerin neu berechnet auf Basis eines Nettolohns mit der Steuerklasse 5. Also hier weniger Netto.

Alternative: Die Steuerklassen bis auf weiteres so belassen. Das heißt: Es ändert sich nichts. Eine Einkommensteuererklärung für das Jahr abgeben, dann wird die zu viel bezahlte Lohnsteuer erstattet, das Arbeitslosengeld wird nicht zurück gefordert.

Gruß
derschwede77

Hallo Matze50, im Grunde genommen gilt, dass der Unterschied der Gehälter bei Verheirateten nicht viel größer als 60% sein sollte, um die Steuerklasse IV/IV zu haben. Dadurch wird in den meisten Fällen eine Steuererstattung im Folgejahr fällig.
Andererseits wäre es für den Moment scheinbar günstig, wenn Ihr die Kombination III/V wählt, weil der höhere Verdienst damit zu einem höheren Netto führt. Vom ALG 1 wird durch die höhere Steuerklasse zwar weniger ausgezahlt, aber im Endeffekt führt es dazu, dass Ihr im Folgejahr evtl. Steuern nachzahlen müßt, was auch nicht wünschenswert ist. Außerdem unterliegt das ALG 1 dem Progressionsvorbehalt und damit einem komplizierteren Verfahren in der Steuerberechnung.
Ich würde an Eurer Stelle keinen Wechsel vollziehen, auch wenn das Netto erst einmal etwas niedriger ist. Der Unterschied zwischen beiden Steuerklassen ist in Eurem Falle nicht sehr hoch und am Ende könnt Ihr noch mit einer Steuererstattung rechnen.
Viele Grüße

Hallo Heidi,

warum gönnst Du der Ehegattin ihr ALG I nicht? Sie hat doch vorher auch ordentlich Beiträge an die BAA bezahlt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

warum gönnst Du der Ehegattin ihr ALG I nicht? Sie hat doch
vorher auch ordentlich Beiträge an die BAA bezahlt.

Wieso soll sie der Ehegattin ihr ALG nicht gönnen? Etwa weil sie was vom Progressionsvorbehalt geschrieben hat?

MfG

Ronald

Servus,

nein, weil sie die Kombination III/V als günstig empfiehlt. Der Wechsel der LSt-Klasse führt 2014 bei der Gattin zu einer Neuberechnung des ALG I, die einen viel niedrigeren Tagessatz ausweist.

Die Einbuße an dieser Stelle ist deutlich mehr als der Zinsverlust bei IV/IV.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

1 Like