Aus rein steuerlicher Sicht die 3/5. Dadurch steigt das Netto des Ehemannes.
ABER
Durch den Wechsel der Lohnsteuerklasse wird ALG der Partnerin neu berechnet auf Basis eines Nettolohns mit der Steuerklasse 5. Also hier weniger Netto.
Alternative: Die Steuerklassen bis auf weiteres so belassen. Das heißt: Es ändert sich nichts. Eine Einkommensteuererklärung für das Jahr abgeben, dann wird die zu viel bezahlte Lohnsteuer erstattet, das Arbeitslosengeld wird nicht zurück gefordert.
Hallo Matze50, im Grunde genommen gilt, dass der Unterschied der Gehälter bei Verheirateten nicht viel größer als 60% sein sollte, um die Steuerklasse IV/IV zu haben. Dadurch wird in den meisten Fällen eine Steuererstattung im Folgejahr fällig.
Andererseits wäre es für den Moment scheinbar günstig, wenn Ihr die Kombination III/V wählt, weil der höhere Verdienst damit zu einem höheren Netto führt. Vom ALG 1 wird durch die höhere Steuerklasse zwar weniger ausgezahlt, aber im Endeffekt führt es dazu, dass Ihr im Folgejahr evtl. Steuern nachzahlen müßt, was auch nicht wünschenswert ist. Außerdem unterliegt das ALG 1 dem Progressionsvorbehalt und damit einem komplizierteren Verfahren in der Steuerberechnung.
Ich würde an Eurer Stelle keinen Wechsel vollziehen, auch wenn das Netto erst einmal etwas niedriger ist. Der Unterschied zwischen beiden Steuerklassen ist in Eurem Falle nicht sehr hoch und am Ende könnt Ihr noch mit einer Steuererstattung rechnen.
Viele Grüße
nein, weil sie die Kombination III/V als günstig empfiehlt. Der Wechsel der LSt-Klasse führt 2014 bei der Gattin zu einer Neuberechnung des ALG I, die einen viel niedrigeren Tagessatz ausweist.
Die Einbuße an dieser Stelle ist deutlich mehr als der Zinsverlust bei IV/IV.