Hallo Matze50, im Grunde genommen gilt, dass der Unterschied der Gehälter bei Verheirateten nicht viel größer als 60% sein sollte, um die Steuerklasse IV/IV zu haben. Dadurch wird in den meisten Fällen eine Steuererstattung im Folgejahr fällig.
Andererseits wäre es für den Moment scheinbar günstig, wenn Ihr die Kombination III/V wählt, weil der höhere Verdienst damit zu einem höheren Netto führt. Vom ALG 1 wird durch die höhere Steuerklasse zwar weniger ausgezahlt, aber im Endeffekt führt es dazu, dass Ihr im Folgejahr evtl. Steuern nachzahlen müßt, was auch nicht wünschenswert ist. Außerdem unterliegt das ALG 1 dem Progressionsvorbehalt und damit einem komplizierteren Verfahren in der Steuerberechnung.
Ich würde an Eurer Stelle keinen Wechsel vollziehen, auch wenn das Netto erst einmal etwas niedriger ist. Der Unterschied zwischen beiden Steuerklassen ist in Eurem Falle nicht sehr hoch und am Ende könnt Ihr noch mit einer Steuererstattung rechnen.
Viele Grüße