Was ist die Strafe bei einem sog. Pfandbetrug?

Hallo liebe Leute von WWW,

leider ist uns etwas dummes passiert und hab da einige kleine Fragen.

Ausgangssituation:
Ein Freund und ich gehen ganz normal zu Netto um Pfandflaschen, welche mit 0,25 Cent von Pinar (türkischer Hersteller) gekennzeichnet sind, abzugeben. Wir dachten, da wir es aus allen Medien gehört haben, dass Pfandflaschen überall abgeben werden können, ohne Probleme. Als wir nun da waren, hat der Automat nicht die Pfandflasche angenommen. !In dieser Zeit beobachtete uns unaufällig ein Marktdedektiv! In der zwischen Zeit kam uns die Idee, das rundum einer Flasche, die im Regal stand, abzunehmen (wo auch das Pfandlogo drauf ist), und es auf unsere Flaschen zu positionieren. Als diese Idee vergeblich scheiterte, stoppte uns der Dedektiv vor dem Ausgang und bittete uns rein. Er rufte die Polizei und erklärte uns im schlechten Deutsch (:@), dass es ein Pfandbetrug ist. Als die Polizei kam, grinsend :smiley:, hab ich die Beamten gefragt, welche Strafe auf uns zu kommen kann - kam leider keine Antwort. Deshalb meine Frage, was bekommen wir für eine Strafe, wenn es zur Anzeige gebracht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
diese Frage kann Dir die Polizei nicht beantworten.
Ich würde das weitergeben an einen Experten Strafrecht, Anwalt öder ähnlichem, da es nach der Anzeige zur Staatsanwaltschaft geht.
Der Staatsanwalt entscheidet, ob es eingestellt wird oder vor Gericht geht. Der Richter entscheidet über das Strafmaß, abhängig von anderen Umständen wie Alter, soziale Verhältnisse, Vorstrafen und so weiter…
Die Frage kann man so nicht beantworten
im Gesetz steht:
„Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“

Gruß

nunja, das Logo von einer anderen Flasche abzunehmen, ist schon Betrug…
allerdings…bei 25 ct. wird wohl keine Strafe zu erwarten sein.

Diese Frage kann kein Polizist vorher beantworten da viele Faktoren eine Rolle spielen können. Zum Beispiel Vorstrafen oder Vorsatz und Fahrlässigkeit oder die krimminelle Energie der Tat bzw der Wert um den es hier geht. Letztendlich ist jeder Fall ein Einzelfall und wird nur durch den Staatsanwalt bewertet, zur Anklage gebracht oder nicht und/oder eingestellt wegen Geringfügigkeit. Und ich meine wirklich nur den einen Staatsanwalt, der diese Akte mal in die Hände bekommt.
Überraschen lassen, mehr kann ich dazu nicht sagen. Aber ist schon lustig mit was für Mist sich so manche Leute Ärger einhandeln.

Stimmt, aber ich habe keine Vorstrafe, so wie ich es in Erinnerung habe.