Was ist die USt-Traglast

Hi,
beim versuch herrauszufinden was die Umsatzsteuer-Traglast ist, bin ich auf zwei verschiedenen Möglichkeiten gekommen.

Einmal die eingenommen Umsatzstuer

und das andere

die Eingenommen Umsatzsteuer - der Vorsteuer.

Was ist nun richtig?

cu Naseweis

Hallo,

Umsatzsteuer wird auf das Konto Umsatzsteuer gebucht, dies ist ein Verbindlichkeitskonto, Passivseite. Die Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt und an dieses abzuführen.

Vorsteuer wird auf das Konto Vorsteuer gebucht, dieses ist ein Forderungskonto im Umlaufvermögen, Aktivseite. Die Vorsteuer ist also eine Forderung an das Finanzamt und wird von diesem erstattet.

Um das Verfahren zu vereinfachen, wird die Differenz berechnet, also

abzuführende Umsatzsteuer

  • zu erstattende Vorsteuer

= Umsatzsteuertraglast

Diese ist meistens positiv, außer z. B. bei hohen Investitionen. Die Traglast wird dann im Normalfall am 10. des Folgemonats fällig.

Gruß, FAQ1129

Hallo,

Hallo

Um das Verfahren zu vereinfachen, wird die Differenz
berechnet, also

abzuführende Umsatzsteuer

  • zu erstattende Vorsteuer

= Umsatzsteuertraglast

Also ich hab es anders gelernt:

Abzuführende Umsatzsteuer = Umsatzsteuer-Traglast

Umsatzsteuer-Traglast ./. abzugsfähige Vorsteuer = Umsatzsteuer-Zahllast

Gruß

Und nun?
Hi,

genau da liegt ja das Problem, jeder behauptet etwas anderes. und Nun?

cu Naseweis

Hi,

genau da liegt ja das Problem, jeder behauptet etwas anderes.
und Nun?

Die Frage ist ja auch, wofür Du das brauchst. Es gibt wichtigere Begriffe im Umsatzsteuerrecht, und die stehen sogar im UStG drin wie z. B. „sonstige Leistung“ etc.

Ich kann meine Antwort jedenfalls nicht begründen, und die Frage ist ob mein Vorredner das kann…

Traglastenabteil
Servus,

Es gibt wichtigere Begriffe im Umsatzsteuerrecht, und die stehen sogar
im UStG drin

wie wahr, wie wahr! Das Komfortable an dem Begriff „Umsatzsteuertraglast“ ist, dass ihn jeder definieren kann, wie er möchte, weil er im Umsatzsteuer_recht_ (d.h. ggf. mit Wirkung gegenüber Dritten) überhaupt nicht vorkommt. Auch unabhängig vom USt-Recht braucht man ihn in der Behandlung von Themen der USt nicht, so dass es letztlich auch nichts schadete, wenn man ihn etwas unorthodox als „60 % der abziehbaren Vorsteuerbeträge einer Periode zuzüglich der Hälfte der eingenommenen USt“ definieren würde.

Wenn man den Begriff denn definiert haben möchte, verwendet man sinnvollerweise die Definition, die der Lehrer oder Dozent oder wer auch immer verwendet, der einem dafür Punkte geben wird.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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