Sehr geehrte Damen und Heren,
Ich habe auf unser Grünfläche(ein Teil des Grustücks) ein Gartenhaus/Grillhaus errichtet.
Die Grünfleche ist mit einem dinglich gesicherten Bauverbot belastet.
Was ist genau dinglich gesichertes Bauvorhaben und wie kann ich das Gebäude verändern um nicht gegen den dinglich gesicherten Bauverbot verstoßen zu haben.
Das Gebäude ist aus Gabionen gestaltet worden mit Fenstern und Eindangstür aus Holz und Glass, Dach aus Holz mit Bitumen Schindeln. Es ist nichts gemauertes.
Im Vorraus besten Dank.
André Wieler
Hallo !
Das ist ein im Grundbuch eingeräumtes Recht oder eine Auflage etwas zu tun oder eben zu unterlassen.
Hier also ein Bauverbot. Sicherlich eingeräumt gegenüber Nachbarn/Miteigentümern.
Das gilt,darüber kann man sich nicht hinwegsetzen. Man könnte mit den Rechteinhabern verhandeln,ob sie eine Ausnahme zulassen und das Häuschen stehenbleiben darf.
Ich weiss aber nicht wie weit das Bauverbot geht,ob dazu etwas drin steht.
Aber ein von Dir beschriebenes Gartenhaus aus Gabionen(Gitterkörbe mit Steinfüllung) ist schon massiv.
Aber das Verbot kann sich ja auf Veränderung/Beeinträchtigung der Sicht/Ansicht der Gartenanlage beziehen.
MfG
duck313